Wallis blockiert Wohnbaugenossenschaften trotz Mangel
Im Wallis fällt die Leerwohnungsziffer, doch beim genossenschaftlichen Wohnungsbau herrscht weiter Stillstand. Während in Saillon ein Projekt für zehn Familien im Verfahren festhängt, fehlt dem Kanton bis heute eine klare Rechtsgrundlage, die solche Modelle aktiv absichert und erleichtert.
Der Engpass ist im Wallis längst messbar. Die Leerwohnungsziffer lag 2025 nur noch bei 1,17 Prozent, nachdem sie 2020 noch deutlich höher war. Gleichzeitig steckt ausgerechnet ein Modell fest, das günstige Mieten und langfristig stabilen Wohnraum schaffen könnte.
Besonders sichtbar wird der Widerspruch in Saillon. Dort wurde am 29. Juli 2025 ein Baugesuch für fünf Einzelhäuser mit je zwei Wohnungen publiziert. Gesuchstellerin ist die Société Coopérative d’habitation des Moulins, geplant sind also zehn Wohnungen in einer Zone für individuelles Wohnen. Genau dieses Projekt zeigt, wie rasch genossenschaftlicher Wohnbau im Wallis auf planerische und politische Reibung stösst.
Rechtsgrundlage bleibt die offene Flanke
Der politische Kern des Problems ist alt und bis August 2026 nicht gelöst. Im Walliser Grossrat wurde im Juni 2021 zwar über eine spezifische Grundlage zur Förderung von Wohnbaugenossenschaften debattiert. In den Parlamentsunterlagen wird dabei ausdrücklich festgehalten, dass eine solche Basis in Kantonen wie Waadt, Neuenburg oder Genf den Aufbau technisch und finanziell stützt. Im Wallis blieb es dagegen bei punktuellen Hilfen ohne klaren gesetzlichen Hebel für Bürgschaften, technische Begleitung oder gezielte Förderung.
Das ist für Projekte entscheidend. Genossenschaften brauchen in der Regel nicht nur Bauland, sondern auch belastbare Verfahren, Finanzierungssicherheit und politische Rückendeckung auf Kantons- oder Gemeindeebene. Fehlt dieses Instrumentarium, wird jeder Einzelfall zum Kraftakt, selbst wenn der Wohnungsmarkt längst unter Druck steht.
Genf zeigt den Gegenentwurf
Wie stark der Unterschied ausfällt, zeigt der Blick nach Genf. Dort verfolgte der Kanton schon vor der Volksabstimmung vom 28. September 2025 das Ziel, den Anteil genossenschaftlicher Wohnungen bis 2030 auf 10 Prozent des Bestands zu bringen. Offizielle Unterlagen bezifferten den genossenschaftlichen Anteil zuvor auf rund 5 Prozent, während die kantonale Verwaltung bereits Ende 2021 fast 12’000 Wohnungen in 128 Genossenschaften auswies. Das ist keine Randnotiz, sondern ein politisch abgesicherter Marktmechanismus.
Im Wallis dagegen steht weiter die Grundsatzfrage im Raum, ob Genossenschaften bloss geduldet oder als wohnungspolitisches Instrument ernst genommen werden. Solange diese Antwort ausbleibt, bleibt auch der Effekt auf dem Boden aus. Der Fall Saillon ist deshalb mehr als ein lokaler Rechtsstreit. Er zeigt, wie ein Kanton mit sinkendem Leerstand ein erprobtes Wohnmodell faktisch ausbremst.