Tessin zerrt am Gewinn aus Bodenverkäufen
Im Tessin soll die Immobiliengewinnsteuer nicht länger allein beim Kanton landen. Eine parlamentarische Initiative verlangt, 40 Prozent der Einnahmen an jene Gemeinden umzuleiten, in denen die verkaufte Liegenschaft liegt. Für 2025 wären das laut Simulation rund 31,6 Millionen Franken gewesen.
Bellinzona greift eine heikle Verteilfrage im Bodenmarkt auf. Die parlamentarische Initiative von Patrick Rusconi sowie Michela Ris und Luca Renzetti setzt nicht beim Steuersatz an, sondern beim Schlüssel, nach dem die Einnahmen aus der Immobiliengewinnsteuer verteilt werden. Genau das macht den Vorstoss für Standortgemeinden politisch brisant.
Nach geltendem Tessiner System fliesst die Steuer auf Immobiliengewinne vollständig an den Kanton. Die TUI erfasst im monistischen Modell Gewinne aus der Veräusserung von Immobilien sowohl aus Privat- als auch aus Geschäftsvermögen. Die Initiative will davon 40 Prozent an jene Gemeinde geben, in der sich die verkaufte Liegenschaft befindet.
31,6 Millionen für die Gemeinden
Die Initianten rechnen auf Basis der Zahlen für 2025 mit einem Zufluss von rund 31,6 Millionen Franken an die Gemeinden. Beim Kanton würden nach dieser Simulation weiterhin mehr als 47 Millionen Franken verbleiben. Der Eingriff würde damit keine neue Steuer schaffen und auch die Belastung für Käufer, Verkäufer oder Unternehmen nicht erhöhen. Verschoben würde allein der fiskalische Anteil an bereits realisierten Grundstückgewinnen.
Druck auf das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden
Begründet wird der Vorstoss mit einem wachsenden finanziellen Ungleichgewicht. Die Gemeinden tragen einen erheblichen Teil von Erschliessung, Siedlungsentwicklung und lokalen Leistungen, profitieren bei der heutigen Regelung aber nicht direkt von den Gewinnen, die aus Verkäufen auf ihrem Gebiet entstehen. Für Gemeinden mit hoher Bautätigkeit oder reger Transaktionsdynamik würde genau dieser Mechanismus neu Geld in die Kassen lenken.
Politisch lanciert, rechtlich noch offen
Beschlossen ist damit noch nichts. Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative im Tessiner Grossen Rat und nicht um geltendes Recht. Ob daraus eine Gesetzesänderung wird, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab. Gerade weil die Steuer selbst unangetastet bliebe, dürfte die Auseinandersetzung nun umso direkter um die Verteilungshoheit zwischen Kanton und Gemeinden geführt werden.