Drei Uhr nachts in der Tiefgarage einer Wohnüberbauung. Kein Auto bewegt sich, die Röhrenleuchten brennen trotzdem, wie seit 25 Jahren. Für die Eigentümerschaft war das nie ein Thema, den Strom zahlen die Mietenden. Neu gibt es jemanden, der diese Kilowattstunden braucht.
Wer kauft
Art. 46b des Energiegesetzes verpflichtet Stromversorger ab 10 GWh Jahresabsatz, Effizienzmassnahmen bei Endverbrauchern nachzuweisen: 2026 im Umfang von 1 Prozent ihres Vorjahresabsatzes, 2027 von 1,5 und ab 2028 von 2 Prozent. Die Einsparungen dürfen von Endverbrauchern in der ganzen Schweiz stammen, nicht nur von eigenen Kunden.
Was verkauft wird
Für Versorger ist Beleuchtung der einfachste Fall: Für Ersatz und Betriebsoptimierung von Innenbeleuchtung gibt das Bundesamt für Energie die Berechnung vor, eine Bewilligung braucht es nicht. Verkauft wird nicht die Einsparung eines Jahres, sondern die über die ganze vom Bund festgelegte Wirkungsdauer, abzüglich pauschal 25 Prozent. Wo Licht lange brennt, in Tiefgaragen, Treppenhäusern und Korridoren, kommt am meisten zusammen. Verkaufen kann sie, wer investiert.
Ein junger Markt
Die Pflicht ist neu, der Markt sortiert sich noch. Einen Tarif oder eine zentrale Börse gibt es nicht und der Bund regelt den Preis nicht. Versorger beschaffen Einsparungen heute auf drei Wegen: über eigene Förderprogramme, bei denen sie einen Beitrag an die Massnahme zahlen und dafür die Einsparung anrechnen; über Energieberatungsfirmen und Vermittler, die Einsparungen erfassen und für Versorger melden; und über direkte Verträge, vor allem bei grossen Mengen.
Was Eigentümer tun können
- Den eigenen Versorger fragen. Das ist der naheliegende erste Schritt. Hat er ein Programm oder kauft er über Dritte ein, kennt er den Weg. Programme in der Region zeigt auch energiefranken.ch nach Postleitzahl.
- Eine Energieberatung beiziehen. Spezialisierte Firmen erstellen das Einsparprotokoll, können kleinere Projekte bündeln und an Versorger vermitteln.
- Bei grossen Portfolios direkt verhandeln. Verpflichtete Versorger dürfen schweizweit einkaufen. Wer mehrere Liegenschaften bündelt, kann mehrere anfragen.
Schon saniert?
Anrechenbar sind Massnahmen, die nach dem 1. Januar 2025 umgesetzt wurden, und sie dürfen auch später gemeldet werden. Wer seither ohne Fördergeld erneuert hat, kann die Einsparung also noch anbieten, sofern die Belege vorliegen. Ob ein Versorger kauft, hängt von Menge und Unterlagen ab.
Fazit: Bezahlt wird so oder so
Die Netzbetreiber dürfen die Kosten der Effizienzverpflichtung an die Kundschaft in der Grundversorgung weitergeben. Bezahlt wird also ohnehin. Offen ist nur, wer die Einsparungen liefert und dafür Geld erhält.
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