Reussbühl West gerät zwischen Wohnen und Gewerbe

In Luzern soll Reussbühl West mit bis zu 800 Wohnungen zur nächsten grossen Quartierbaustelle werden. Doch der Bebauungsplan zündet politischen und planerischen Streit, weil Anrainer in der benachbarten Arbeitszone Täschmatt Lärmklagen, Verdrängung des Gewerbes und neue Referendumsrisiken befürchten.
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Reussbühl West gerät zwischen Wohnen und Gewerbe

Darum gehts

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  • In Reussbühl West sind bis zu 800 Wohnungen geplant.
  • Einsprachen warnen vor Konflikten mit der Arbeitszone Täschmatt.
  • Der Entscheid im Grossen Stadtrat fällt am 12. November.

Am 12. November soll der Grosse Stadtrat in Luzern über den Bebauungsplan Reussbühl West entscheiden. Die Vorlage schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Umnutzung eines heute mehrheitlich gewerblich-industriell geprägten Gebiets rund um die frühere CKW-Shedhalle. Laut Stadt ist die Rechtskraft als Voraussetzung für die Umsetzung frühestens ab 2027 zu erwarten.

Im Perimeter von rund 56’000 Quadratmetern sind rund 700 bis 800 zusätzliche Wohnungen, Gewerbe-, Büro-, Verkaufs- und Gastronomieflächen sowie neue Freiräume vorgesehen. Das frühere CKW-Areal macht etwa die Hälfte des Bebauungsplanperimeters aus. Die Stadt will die Shedhalle teilweise erhalten und mit publikumsorientierten Nutzungen beleben.

Arbeitszone bleibt der Zankapfel
Der politische Widerstand entzündet sich vor allem an der Nachbarschaft zur Arbeitszone Täschmatt. Laut den öffentlich dokumentierten Einsprachen warnen Anrainer und Grundeigentümer vor Nutzungskonflikten zwischen neuem Wohnen und bestehendem Gewerbe. Sie befürchten zusätzliche Lärm- und Verkehrsdebatten sowie langfristigen Druck auf Betriebe in der Täschmatt. Andere Einsprecher verlangten umgekehrt eine verbindliche Sicherung der Arbeitszone. Der Stadtrat weist diese Linie zurück und hält am Nebeneinander von dichter Wohnentwicklung in Reussbühl West und produzierendem Kleingewerbe in der Stadt fest.

Gemeinnützig, hoch verdichtet, autoarm
Auf sieben von acht Baufeldern müssen mindestens 20 Prozent der Wohnungen gemeinnützig sein. Die Vorschriften nennen als Ziel ein belebtes, gemischt genutztes und identitätsstarkes Quartier. Vorgesehen sind zudem ein weitgehend autoarmes Zentrum, attraktive Strassen, Plätze und Grünräume sowie hohe Anforderungen an Energie, Mikroklima und ökologische Qualität. Die Bebauung soll energetisch vorbildlich nach SNBS-Areal oder Minergie-Areal ausgerichtet werden.

Auch der Mieterverband erhöht den Druck
Der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern kritisiert den Anteil gemeinnütziger Wohnungen als zu tief und verlangt strengere Leitplanken bei Kurzzeitvermietungen. Die Stadt verweist darauf, dass die Quote bereits in der Testplanung 2016 festgelegt worden sei. Gleichzeitig betont sie, zusätzliche Kurzzeit-Apartments seien im Plan nicht vorgesehen. Für die Immobilienbranche ist der Fall brisant, weil hier nicht nur ein grosses Wohnprojekt verhandelt wird, sondern auch die heikle Grenze zwischen Verdichtung und Schutz urbaner Arbeitszonen.