Garagenstreit um E-Laderecht erreicht Bern

Der Bundesrat will Vermieter und Stockwerkeigentümer zum Aufbau der Grundinstallation für private Ladepunkte verpflichten, wenn Mieter oder Eigentümer dies verlangen. Nach dem Ende der Vernehmlassung am 12. Oktober 2026 droht der Konflikt nun voll in die Immobilienpolitik zu kippen.
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Garagenstreit um E-Laderecht erreicht Bern

Darum gehts

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  • Der Bund will ein Recht auf private Ladepunkte verankern.
  • HEV und SVIT wehren sich gegen den Umbauzwang.
  • Nach der Vernehmlassung beginnt der Streit im Parlament.

Auslöser ist eine Änderung des Energiegesetzes, die der Bundesrat am 19. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt hat. Sie setzt eine 2025 überwiesene Motion um und sieht vor, dass Eigentümer von Wohnliegenschaften die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge erstellen müssen, sofern Mietende oder Personen mit Stockwerkeigentum dies verlangen und die Massnahme zumutbar ist.

Für Immobilienbesitzer geht es damit nicht um die einzelne Wallbox, sondern um Eingriffe in Einstellhallen, Erschliessung und Kostenverteilung. Zur Grundinstallation zählen je nach Gebäude die Leitungsführung bis zum Parkplatz, Messung sowie bei mehreren Ladepunkten ein Lastmanagement. Die eigentliche Ladebox bleibt laut Vorlage Sache der nutzenden Person.

Verbände gehen auf Konfrontation
Der Widerstand ist organisiert. Der HEV Schweiz lehnt einen gesetzlichen Investitionszwang ab und warnt vor Mehrkosten und neuen Konflikten in Mietliegenschaften und im Stockwerkeigentum. Auch der SVIT Schweiz bekämpft den Eingriff und bezeichnet ihn als unverhältnismässig. Beide Verbände argumentieren, der Ausbau von Ladeinfrastruktur laufe bereits, wenn auch langsamer als von den Befürwortern gewünscht.

Auf der Gegenseite verweisen Befürworter auf den Alltag in Mehrparteienhäusern. Der Bund begründet die Vorlage ausdrücklich mit fehlender Ladeinfrastruktur als häufigem Hinderungsgrund für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Gerade in der Schweiz mit ihrem hohen Anteil an Miet- und Stockwerkeigentumsverhältnissen werde der Ausbau in Wohnliegenschaften entscheidend.

Mehr Druck auf Bestandesliegenschaften
Für Eigentümer und Bewirtschafter ist die Vorlage vor allem im Bestand heikel. Nachrüstungen in Tiefgaragen lassen sich technisch zwar oft lösen, sie berühren aber Netzanschluss, Abrechnung, Reservekapazitäten und die Frage, welche Kosten kollektiv tragbar sind. Genau dort liegt der politische Sprengsatz der Vorlage. Sie zwingt Eigentümerschaften nicht zum Kauf jeder einzelnen Ladestation, wohl aber zu einer baulichen und organisatorischen Vorleistung.

Zusätzlichen Druck machen Befürworter, die bereits weiter gehen wollen. Energie 360° bezeichnet den Bundesratsvorschlag als minimalen Kompromiss und fordert ein Recht auf Laden auch für Parkplätze bei Gewerberäumen. Damit würde die Debatte rasch von Wohnhäusern auf Büro- und Gewerbeliegenschaften übergreifen.

Nach der Vernehmlassung beginnt der eigentliche Kampf
Die Vernehmlassung endete am 12. Oktober 2026. Als Nächstes muss der Bundesrat die Rückmeldungen auswerten und eine Botschaft ans Parlament ausarbeiten. Dort dürfte sich entscheiden, wie weit der Eingriff in Eigentumsrechte tatsächlich geht und wie eng Zumutbarkeit, Ausnahmen und Kostenüberwälzung im Gesetz am Ende gefasst werden.