Der Eigenmietwert ist weg, der Streit bleibt
Der Eigenmietwert verschwindet. Doch in Zürich beginnt damit erst der nächste Konflikt. Im Zentrum stehen Wärmepumpen, Solardächer und gedämmte Fassaden. Der Kanton muss entscheiden, ob er klimafreundliche Sanierungen weiterhin steuerlich belohnt oder den Weg über Förderbeiträge einschlägt.
Energetische Sanierungen stehen im Kanton Zürich auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts im Zentrum der steuerpolitischen Debatte. Bild: HEV Region Winterthur
Ab 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert schweizweit abgeschafft. Damit fällt für selbstgenutztes Wohneigentum auch der allgemeine Abzug für Liegenschaftsunterhalt weg. Beim Bund betrifft dies ebenfalls Investitionen für Energieeinsparung und Umweltschutz.
Für die Kantone bleibt jedoch ein Fenster offen. Sie können energetische Massnahmen weiterhin steuerlich abziehbar machen. Dieses Sonderrecht gilt bis längstens 2050. Zürich könnte also trotz Systemwechsel einen Anreiz für private Investitionen in den Gebäudepark erhalten.
Stocker setzt auf Fördergelder
Der Zürcher Regierungsrat will diesen Spielraum nicht nutzen. Er plant, die kantonalen Steuerabzüge für energetische Sanierungen ab 2029 ebenfalls aufzuheben. Damit folgt die Regierung einer klaren Logik. Ohne Eigenmietwert sollen auch die damit verbundenen Abzüge verschwinden.
Ganz ohne Unterstützung bleibt der Gebäudesektor allerdings nicht. Der Regierungsrat beantragte für die Jahre 2026 bis 2029 einen kantonalen Rahmenkredit von 60 Millionen Franken für das Energieförderprogramm. Zusammen mit Mitteln aus der CO2-Abgabe und dem Bundes-Impulsprogramm könnten laut Kanton insgesamt 286 Millionen Franken für die Förderung bereitstehen.
Das Parlament zieht dagegen
Im Kantonsrat formiert sich Widerstand aus der politischen Mitte und von rechts. Die Motion KR-Nr. 227/2026 verlangt, dass Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch nach der Eigenmietwert-Abschaffung steuerlich abziehbar bleiben. Hinter dem Vorstoss stehen FDP, SVP, Mitte, GLP und EVP. Die Allianz will Investitionen auslösen, statt sie durch wegfallende Anreize zu bremsen. Denn wer eine fossile Heizung ersetzt, die Gebäudehülle verbessert oder Solarstrom produziert, trägt einen grossen Teil der Kosten privat. Steuerabzüge senken diese Belastung direkt über die Steuerrechnung.
Zwei Wege zum gleichen Ziel
Der Konflikt dreht sich nicht um das Ob, sondern um das Wie. Direkte Beiträge lassen sich gezielt steuern und budgetieren. Steuerabzüge wirken dagegen dezentral, rasch und ohne separates Fördergesuch. Zürich fördert heute bereits Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Dämmungen, Minergie-ECO-Modernisierungen und Beratungen. Das bestehende Programm läuft 2026 unverändert weiter. Die offene Frage lautet, ob künftig zusätzlich ein steuerlicher Hebel nötig bleibt.
Ein Entscheid mit Signalwirkung
Für Eigentümerschaften ist die Debatte handfest. Sie entscheidet, wie attraktiv langfristige Sanierungen nach 2028 noch sind. Für den Kanton geht es um Steuereinnahmen, Förderbudgets und das Tempo der Dekarbonisierung.