Auslöser der Debatte ist ein nahtloser Wechsel aus dem Aargauer Baudepartement in die Immobilienentwicklung. Stephan Attiger tritt per 31. Dezember 2026 aus dem Regierungsrat zurück und soll ab 1. Januar 2027 bei der Badener Markstein Gruppe in einer neu geschaffenen Funktion Arealentwicklungen begleiten und als Bindeglied zu politischen Organen wirken.
Der Regierungsrat hält den Wechsel nach bisherigem Kenntnisstand für vereinbar mit den geltenden Regeln. Attiger habe das Gesamtgremium am 19. August 2026 über sein künftiges Engagement informiert und vorgängig geprüft, ob es während seiner Amtszeit Berührungspunkte mit Markstein gab. Laut Kantonsregierung seien dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt keine Dossiers bekannt, in denen die Firma in eigenem Namen Gesuche oder Bewilligungen beantragt habe.
Kein Ausstand in Sicht
Damit sieht der Kanton derzeit keinen Anlass für einen Ausstand bei laufenden Geschäften. Das ist brisant, weil Attiger seit 2013 das Departement Bau, Verkehr und Umwelt führt und damit für Raumplanung, Verkehr, Umwelt und Energie zuständig ist. Gerade in der Arealentwicklung verlaufen politische Abstimmung, Planung und Bewilligungsverfahren eng nebeneinander. Für die SP-Grossrätinnen Lelia Hunziker und Mia Jenni war das Grund genug, den Regierungsrat zu möglichen Interessenkonflikten, laufenden Verfahren und zur Angemessenheit der heutigen Regeln zu befragen.
Die Antwort des Regierungsrats setzt auf bestehende Sicherungen. Vertrauliche Informationen bleiben dem Amtsgeheimnis unterstellt, auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Sollte Attiger in einem Geschäft doch noch betroffen sein, müssten die Ausstandsregeln angewendet werden. Nach Darstellung des Kantons ist ein solcher Fall bis Ende 2026 aber nicht absehbar.
Grauzone bei indirekten Mandaten
Ganz ausgeräumt ist die politische Brisanz damit nicht. Markstein tritt nicht nur als Entwicklerin auf, sondern begleitet auch Bauherrschaften bei Projekten. In solchen Konstellationen kann die Firma gegenüber dem Kanton im Hintergrund bleiben. Der Regierungsrat räumt denn auch ein, dass solche nachgelagerten Dienstleistungen für das BVU nicht zwingend erkennbar sind. Genau dort liegt für die Immobilienbranche der heikle Punkt, weil Einfluss und Vorwissen an Schnittstellen oft informell wirken und nicht nur in formellen Gesuchsunterlagen sichtbar werden.
Cooling off bleibt chancenlos
Eine Cooling-off-Periode will der Regierungsrat dennoch nicht einführen. Er argumentiert, berufliche Wechsel gehörten zur Lebensrealität, das strafrechtlich geschützte Amtsgeheimnis genüge und zusätzliche Sperrfristen würden neue Fragen nach Übergangsentschädigungen und künftigen Berufsperspektiven von Exekutivmitgliedern aufwerfen. Politisch ist der Fall damit kaum erledigt. Für Entwickler, Investoren und öffentliche Auftraggeber zeigt er, wie schnell Personalentscheide an der Nahtstelle von Staat und Immobilienwirtschaft zur Governance-Frage werden.
