Zürich ringt um Alterswohnungen statt neue Schulden

Am 29. November 2026 stimmen die Zürcher Stimmberechtigten über eine 20-Prozent-Quote für Personen ab 60 in städtischen Wohnungen und über einen Gegenvorschlag mit 100 Millionen Franken zusätzlichem Kapital für Alterswohnungen ab. Der Konflikt trifft Wohnungspolitik und Stadtkasse zugleich.
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Zürich ringt um Alterswohnungen statt neue Schulden

Darum gehts

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  • Zürich stimmt am 29. November über Alterswohnungen ab.
  • Der Gegenvorschlag verlangt 100 Millionen Franken zusätzliches Kapital.
  • Die starre 20-Prozent-Quote liegt im Bestand fast schon vor.

Auslöser der Vorlage ist ein heikler Widerspruch im städtischen Bestand. In Wohnungen von Liegenschaften Stadt Zürich lag der Anteil der über 60-jährigen Bewohnenden Ende 2023 bereits bei 19 Prozent, während die Initiative einen Zielwert von 20 Prozent verlangt. Der Stadtrat argumentiert deshalb, eine starre Quote bringe kaum zusätzlichen Nutzen und setze am falschen Hebel an.

Gleichzeitig wächst der Druck. Ende 2023 lebten in der Stadt Zürich 82’374 Menschen ab 60 Jahren, das entspricht gut 18 Prozent der Bevölkerung. Nach dem mittleren Bevölkerungsszenario soll dieser Anteil bis 2035 auf gut 19 Prozent und bis 2045 auf rund 22 Prozent steigen. Der Bedarf an bezahlbarem und altersgerechtem Wohnraum dürfte damit weiter zunehmen.

Quote gegen flexible Steuerung
Die Volksinitiative «Ja zu 20 Prozent Alterswohnungen in städtischen Liegenschaften» wurde im Januar 2024 eingereicht und verlangt eine Verankerung der 20-Prozent-Zielgrösse in der Gemeindeordnung. Ausgenommen wären Wohnliegenschaften, bei denen ein altersgerechter Umbau wirtschaftlich unverhältnismässig wäre. Der Stadtrat stellte das Zustandekommen der Initiative im März 2024 fest und legte im Juni 2025 dem Gemeinderat die Ablehnung mit Gegenvorschlag vor.

Dieser Gegenvorschlag des Stadtrats setzt nicht auf reservierte Wohnungen pro Haus, sondern auf den gesamten städtischen Wohnungsbestand. Der Anteil älterer Menschen im Bestand soll sich am jeweiligen Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen orientieren. Damit würde die Zielgrösse mit der Demografie mitwachsen, statt dauerhaft auf einem fixen Wert zu verharren.

Streitpunkt sind 100 Millionen Franken
Politisch brisant wurde die Vorlage erst im Parlament. Der Gemeinderat lehnte die Initiative ab und stellte ihr einen weitergehenden Gegenvorschlag gegenüber. Dieser koppelt den Anteil älterer Menschen ebenfalls an die Demografie, verlangt aber zusätzlich eine Kapitalerhöhung für die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich. Das Stiftungskapital soll von heute 161 Millionen Franken über fünf Jahre um weitere 100 Millionen Franken steigen.

Der finanzielle Hebel ist für die Immobilienbranche der entscheidende Punkt. Die Stiftung bietet heute in 34 Siedlungen rund 2’000 altersgerechte Wohnungen mit günstigem Mietzins an. Im Budget 2026 hält die Stadt bereits fest, dass eine 2024 bewilligte Kapitalerhöhung von 100 Millionen Franken in drei Tranchen von 2025 bis 2027 ausbezahlt wird. Für die kommenden drei Jahre rechnet die Stiftung zudem mit Bauprojekten von 137,5 Millionen Franken und für 2026 mit einem Defizit von 2,8 Millionen Franken.

Abstimmung mit Signal für künftige Wohnpolitik
Abgestimmt wird am 29. November 2026. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich entscheiden separat über Initiative und Gegenvorschlag. Bei einem doppelten Ja gilt die Stichfrage. Für Eigentümer, Entwickler und die öffentliche Hand geht es damit um mehr als eine Altersfrage. Entscheidend ist, ob Zürich den Ausbau des Alterswohnens primär über Belegungsvorgaben im Bestand steuert oder über zusätzliches Kapital für den weiteren Erwerb und Bau von Wohnungen.