Zürich lockert Schutzregeln für Baudenkmäler
Ein Gebäude gilt künftig nur noch als Baudenkmal, wenn es mindestens zwei von vier strengen Kriterien erfüllt. Der Zürcher Regierungsrat hat am 2. Juli 2026 eine Revision des Planungs- und Baugesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, die Umbauten an geschützten Häusern spürbar erleichtert. Für Eigentümer verspricht das schnellere Verfahren, für den Heimatschutz droht der Verlust seiner schärfsten Waffe.
Ausgangspunkt der Vorlage war eine Motion von SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher, unterstützt von FDP, Mitte und EVP, die sich gegen den Willen von Regierungsrat und Links-Grün durchsetzte. Der Vorstoss forderte ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz, das energetische Sanierung, zeitgemässe Nutzung und Barrierefreiheit stärker gewichtet. Nun setzt die Regierung diesen politischen Auftrag um.
Höhere Hürden für den Schutzstatus
Damit ein Gebäude künftig als Schutzobjekt gilt, muss es mindestens zwei von vier Kriterien erfüllen. Es muss als politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder baukünstlerischer Zeuge «wichtig» sein. Die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und kantonalen Baudenkmälern entfällt, neu gibt es nur noch kommunale und kantonale Objekte.
Die entscheidende Klausel
Der eigentliche Hebel der Reform liegt nicht in der Liste der Kriterien, sondern in einer Zusatzklausel. Bei der Interessenabwägung sollen öffentliche und private Interessen künftig hoch gewichtet werden. Für die Praxis bedeutet das, Einsprachen gegen Umbauten an Schutzobjekten werden deutlich schwerer durchzusetzen, in vielen Fällen faktisch aussichtslos.
Verträge statt Anordnungen
Die Unterschutzstellung soll primär über verwaltungsrechtliche Verträge mit den Eigentümerschaften erfolgen statt über einseitige behördliche Anordnungen. Zusätzlich müssen Eigentümer künftig informiert werden, wenn ihr Gebäude in ein Inventar aufgenommen wird. Kleinere Umbauten mit unwesentlicher Beeinträchtigung der Schutzziele lassen sich zudem direkt im normalen Baugesuchsverfahren ohne separaten Schutzentscheid abwickeln.
Gemeinden bleiben zuständig, zahlen aber mit
Nach breitem Widerstand in der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat darauf, die Zuständigkeit für kommunale Inventare an den Kanton zu ziehen. Die Gemeinden bleiben zuständig, erhalten aber Leitlinien für eine einheitlichere Praxis. Im Gegenzug müssen sie künftig 10 Prozent der Erhaltungskosten kommunaler Schutzobjekte mittragen, was den Kanton auf jährliche Mehrkosten von rund 3 Millionen Franken schätzt.
Geteiltes Echo aus der Praxis
Die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat begrüsst die Vorlage deutlich. FDP-Vertreterin Sonja Rueff-Frenkel lobt die vernünftige Interessenabwägung, Mitte-Politikerin Marzena Kopp betont, nur nutzbare Denkmäler blieben lebendig. Der Hauseigentümerverband sieht in den höheren Hürden eine Stärkung der Eigentümerrechte, die zusätzlichen Wohnraum ermögliche. Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes, begrüsst zwar, dass der Denkmalschutz nicht abgeschafft wird, warnt aber davor, dass Beschwerden gegen Umbauvorhaben künftig faktisch verunmöglicht würden.