St. Moritz bringt Du Lac wieder auf Kurs

Nach dem Rückzug einer Beschwerde kann St. Moritz das Wohnhaus Du Lac mit 31 Wohnungen für Einheimische weiterbauen. Der Fall zeigt, wie stark Verfahren in angespannten Tourismusorten selbst kommunale Wohnprojekte verzögern können.

Juli 2026

Auf dem Areal Du Lac in St. Moritz kann ein kommunales Wohnprojekt nach monatelanger Verzögerung weiterziehen. Nachdem eine Beschwerde im Juni 2026 zurückgezogen wurde, soll der Bau von 31 Wohnungen für Einheimische Ende August 2026 starten. Der Bezug ist nach heutigem Terminplan für Frühling 2028 vorgesehen.

Damit wird in einem der angespanntesten Wohnungsmärkte der Schweiz ein Projekt wieder handlungsfähig, das für den lokalen Arbeitsmarkt und die Gemeindepolitik mehr ist als ein gewöhnlicher Neubau. St. Moritz will auf dem Areal neben dem Alterszentrum Du Lac Wohnungen schaffen, die sich an unterschiedliche Haushalte richten und ausdrücklich dem einheimischen Wohnbedarf dienen.

Verzögerung trotz vorbereiteter Baustelle
Das Projekt war baulich bereits teilweise vorweggenommen. Mit der Erweiterung der Einstellhalle des benachbarten Alterszentrums wurden Ende 2024 Fundament und Untergeschoss für das künftige Wohnhaus erstellt. Parallel lief das Baugesuch für den Hochbau. Die Einsprache gegen das im Dezember 2024 eingereichte Vorhaben blockierte jedoch den nächsten Schritt. Dass die Gemeinde Ausschreibungen, Vergaben unter Vorbehalt und die Detailplanung für den Holzbau trotzdem weiterführte, zeigt den Zeitdruck hinter dem Vorhaben.

Wohnraum für Personal und Familien
Geplant sind 31 Wohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern und gedeckten Balkonen. Der Mix ist auf verschiedene Haushaltsformen ausgelegt. Für St. Moritz ist das nicht nur eine Frage des Wohnangebots, sondern auch der Standortfunktion. Wohnraum in unmittelbarer Nähe des Alterszentrums kann die Rekrutierung von Personal erleichtern und den Betrieb des Pflegeangebots indirekt stützen. Verfügbare Unterlagen zum lokalen Wohnungsmarkt zeigen seit Jahren einen hohen Druck auf bezahlbare Erstwohnungen und auf Wohnraum für Personen, die dauerhaft im Ort arbeiten.

Stiftung soll Vermietung regeln
Offen ist noch, nach welchen Kriterien die Wohnungen später vergeben werden. Die Gemeinde arbeitet an Vorgaben, die Wohnungsgrösse, Belegung und Einkommen stärker miteinander verknüpfen sollen. Diese Grundlagen sollen in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für gemeinnützigen Wohnraum verankert werden, deren Aufbau 2026 weiterläuft. Für die Immobilienpraxis ist genau dieser Punkt zentral: Nicht nur die Erstellung, sondern auch die spätere Bewirtschaftung entscheidet darüber, ob kommunaler Wohnraum tatsächlich bei den Zielgruppen ankommt.

Der Fall Du Lac macht damit zweierlei sichtbar. Erstens bleiben selbst lokal breit abgestützte Wohnprojekte in Hochpreislagen verfahrensanfällig. Zweitens reicht es nicht, Bauland und Baukredite bereitzustellen. Erst wenn Vermietungsregeln, Trägerschaft und Belegung geklärt sind, wird aus einem Neubau auch wohnungspolitisch ein wirksames Instrument.

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