Bebauungsplan ebnet Weg für Arealentwicklung am Bahnhof
Nach dem Ja an der Urne ist der Bebauungsplan für die Metalli in Zug ohne Beschwerden aus der öffentlichen Auflage hervorgegangen. Damit kann die Arealentwicklung weitergeführt werden. Als nächster konkreter Schritt ist ein Architekturwettbewerb für das Wohnhochhaus und die Aussenräume vorgesehen.
Der Bebauungsplan wurde am 14. Juni 2026 von den Stimmberechtigten der Stadt Zug mit 57,77 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit liegt für die Weiterentwicklung des 27’000 Quadratmeter grossen Areals beim Bahnhof die kommunale Planungsgrundlage vor. Nun folgt der nächste qualitätssichernde Schritt mit einem Wettbewerb für das geplante Hochhaus und den neuen Stadtraum.
Vorgesehen sind insgesamt 160 Wohnungen, davon 64 preisgünstige. Das Hochhaus darf maximal 80 Meter hoch werden. Hinzu kommt ein rund 900 Quadratmeter grosser Platz mit direkter Verbindung zum Bahnhof Zug. Die Verkaufs- und Gastronomieflächen sollen weitgehend erhalten bleiben, die gemeinsame Tiefgarage Metalli/Bergli mit 900 Parkplätzen unverändert. Zusätzlich geplant sind begrünte Plätze und rund 550 neue Veloabstellplätze.
Wettbewerb vor den Baugesuchen
Die konkrete Architektur ist noch nicht festgelegt. Laut Projektunterlagen wird die Gestaltung des Hochhauses erst in einem nachgelagerten Architekturwettbewerb bestimmt. Danach braucht es für die einzelnen Bauten separate Baubewilligungsverfahren. Vor der Umsetzung steht zudem noch die Genehmigung des Bebauungsplans durch den Regierungsrat des Kantons Zug an.
Verdichtung am Bahnhof
Für die Stadtentwicklung ist das Projekt vor allem wegen der Lage relevant. Das heutige Einkaufszentrum aus dem Jahr 1987 soll in ein dichter genutztes Areal mit zusätzlichem Wohnraum, mehr öffentlichem Aufenthaltsraum und besserer Fusswegverbindung zum Bahnhof überführt werden. Die Stadt Zug hatte die Abstimmung als Festsetzung eines Bebauungsplans im fakultativen Referendum durchgeführt.
Nächste Schritte bleiben gestaffelt
Das politische Ja bedeutet deshalb noch keinen Baustart. Zuerst werden Wettbewerb, kantonale Genehmigung und die projektbezogenen Bewilligungsverfahren abgearbeitet. Erst danach kann die Eigentümerin das Vorhaben etappenweise realisieren.