Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans verabschiedet und dem Kantonsrat zur Beratung überwiesen. Der Richtplan definiert, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll. Er ist für die Behörden verbindlich und gibt Gemeinden, Kanton und weiteren Planungsträgern eine gemeinsame Richtung vor.
Die Zahlen machen den Handlungsdruck sichtbar. Mehr Menschen bedeuten eine wachsende Nachfrage nach Wohnungen, Mobilität, Schulen, Versorgung und Arbeitsplätzen. Vor allem aber verschärft sich der Wettbewerb um den knappen Boden.
Wachstum nach innen
Der revidierte Richtplan setzt auf kompakte Siedlungen und eine haushälterische Nutzung des Bodens. Neue Nutzungen sollen vorrangig dort entstehen, wo Infrastruktur, öffentlicher Verkehr und Versorgung bereits vorhanden sind. Ziel ist es, die Zersiedelung zu begrenzen und Wachstum räumlich zu steuern.
Diese Strategie stellt die Gemeinden vor anspruchsvolle Aufgaben. Verdichtung braucht überzeugende Projekte, Freiräume und hohe Aufenthaltsqualität. Wo dichter gebaut wird, steigen auch die Anforderungen an Verkehr, öffentliche Räume und das Zusammenleben. Der Richtplan setzt den Rahmen. Die konkrete Qualität entsteht jedoch vor Ort.
Boden wird zum Wirtschaftsthema
Im Zentrum der Revision stehen die Verfügbarkeit von Wohnraum, Arbeitsgebiete und eine aktivere Bodenpolitik. Das ist für den Wirtschaftsstandort Luzern entscheidend. Unternehmen benötigen entwicklungsfähige Flächen, Gemeinden attraktive Arbeitsplätze und Beschäftigte bezahlbaren Wohnraum in erreichbarer Nähe.
Bodenpolitik wird damit zu einem Instrument der Standortpolitik. Wer Flächen frühzeitig sichert, entwickelt oder für bestimmte Nutzungen reserviert, gestaltet die wirtschaftliche Zukunft mit. Der Kanton will Raumplanung und Standortentwicklung stärker verbinden. Damit können vorhandene Flächen gezielter nutzbar gemacht und bedarfsgerecht neue Flächen geschaffen werden.
Mehr Politik in der Raumplanung
Neu beschliesst der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und strategischen Stossrichtungen des Richtplans. Der Regierungsrat erlässt die darauf abgestützten weiteren Richtplankapitel und die Richtplankarte. Damit erhält die politische Debatte über die langfristige Raumentwicklung mehr Gewicht.
Raumplanung entscheidet darüber, welche Orte wachsen, wo Freiraum erhalten bleibt und wie Wohnen, Arbeiten und Mobilität künftig zusammenspielen. So wird eine nachhaltige Entwicklung für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft ermöglicht.
Der nächste Schritt
Der Kantonsrat berät die Vorlage im Herbst 2026. Danach wird der Richtplan von der Regierung überprüft, angepasst und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Der Abschluss des Verfahrens wird 2027 erwartet.
Der Richtplan schafft weder Wohnungen noch Arbeitsplätze. Er legt jedoch fest, unter welchen Bedingungen beides entstehen kann. Für Luzern geht es bis 2050 nicht nur um mehr Menschen. Es geht um die Frage, wie der Kanton ihnen Raum gibt.
Wo Luzern wachsen will
Der Kanton Luzern wächst. Bis 2050 sollen hier gemäss Prognosen rund 120’000 Menschen zusätzlich wohnen. Damit rücken zentrale Fragen der Raumplanung in den Vordergrund. Wo entsteht neuer Wohnraum, wo arbeiten diese Menschen, wo finden Unternehmen die nötigen Flächen und wie kann der Kanton wachsen, ohne weiter in die Landschaft auszugreifen?
