Thurgau schiebt neue ESP in den Richtplan

Der Thurgau zieht die Standortpolitik enger an die Raumplanung. Eine Richtplanänderung soll wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen verbindlicher verankern. Die öffentliche Mitwirkung läuft bis 29. Januar 2027.
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Thurgau schiebt neue ESP in den Richtplan

Darum gehts

KI-generiert
  • Thurgau legt ESP-Richtplanänderung bis 29. Januar 2027 öffentlich auf.
  • Kantonale ESP werden neu direkt in der Richtplankarte verankert.
  • Das Modell trennt ÖV-starke und strassengebundene Arbeitsstandorte.

Die nun aufgelegte Änderung überführt ein im Juni 2026 genehmigtes ESP-Konzept in den kantonalen Richtplan. Damit will der Kanton geeignete Standorte für Arbeitsnutzungen gezielter entwickeln und ihre planerische Abstimmung mit Gemeinden und weiteren Beteiligten früh festschreiben.

Im Kern trennt das Modell zwei Typen. Nutzungsintensive Entwicklungsschwerpunkte sollen an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen eine hohe Arbeitsplatzdichte aufnehmen. Güter- und produktionsintensive Schwerpunkte sind für Industrie und Gewerbe gedacht und auf eine gute Anbindung an das übergeordnete Strassennetz ausgerichtet.

Kantonale Standorte werden sichtbar
Neu sollen Entwicklungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutung je nach Planungsstand direkt im Richtplan aufgeführt und in der Richtplankarte 1 zu 50’000 dargestellt werden. Regionale Standorte bleiben dagegen Aufgabe der regionalen und kommunalen Planungsinstrumente. Für Eigentümer, Gemeinden und Projektentwickler schafft das frühere Sichtbarkeit darüber, welche Arbeitsstandorte politisch gewollt sind und auf welcher Planungsebene sie gesichert werden sollen.

Planung läuft über Vereinbarungen
Die Entwicklung der Standorte soll jeweils gemeinsam durch Standortgemeinde, Kanton und weitere Beteiligte erfolgen. Dafür sind Planungsvereinbarungen vorgesehen, in denen Ziele und Zuständigkeiten festgehalten werden. Unterstützt wird dieser Prozess durch eine Koordinationsstelle beim Amt für Raumentwicklung, die laut Kanton die Gemeinden begleitet und die Abstimmung zwischen den Fachstellen sicherstellt.

Mitwirkung vor politischer Genehmigung
Die Unterlagen zur Richtplanänderung liegen bis 29. Januar 2027 öffentlich auf und sind auch online einsehbar. Danach ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Der kantonale Richtplan wird vom Regierungsrat erlassen, muss im Anschluss aber noch vom Grossen Rat und vom Bundesrat genehmigt werden. Für die Praxis heisst das, dass der Thurgau seine wirtschaftlichen Schwerpunktflächen zwar schärfer ordnen will, die politische Verbindlichkeit jedoch erst nach den nächsten Verfahrensschritten voll greift.