Zweitwohnungssteuer: WAK-N startet Konsultationsprozess

November 2023

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) strebt eine Verfassungsänderung an, die es Kantonen und Gemeinden ermöglichen soll, auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine erhöhte Liegenschaftssteuer zu erheben. Dieser Vorschlag ist Teil eines umfassenden Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung, insbesondere in Bezug auf die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.

Im Kontext der geplanten Reformen bei der Wohneigentumsbesteuerung hat die WAK-N eine Initiative ins Leben gerufen, die eine Anpassung der Verfassung vorsieht. Ziel ist es, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, bei selbstgenutzten Zweitwohnungen eine besondere Liegenschaftssteuer einzuführen, vor allem in Regionen, in denen die Abschaffung des Eigenmietwerts finanzielle Einbussen bedeuten könnte.

Diese Massnahme soll den Kantonen helfen, potenzielle finanzielle Verluste durch den Systemwechsel auszugleichen. Die WAK-N hat diesen Vorschlag in ihrer Sitzung am 30. Oktober 2023 einstimmig angenommen. Durch diese Änderung können Kantone von den üblichen Besteuerungsgrundsätzen abweichen, sofern sie auf die Besteuerung des Eigenmietwerts verzichten und stattdessen auf selbstgenutzte Zweitliegenschaften eine erhöhte Liegenschaftssteuer erheben.

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