Zumikon setzt neues Baurecht durch und stoppt Huebrüti

Zumikon zieht die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung per 1. Januar 2027 in Kraft. Für Baugesuche gelten damit neue harmonisierte Messweisen und angepasste Vorschriften. Ausgerechnet die umstrittene Einzonung in der Huebrüti bleibt wegen des laufenden Rechtsstreits vorerst blockiert.

August 2026

Zumikon schafft zum Jahreswechsel 2026 auf 2027 neues Planungsrecht. Die Gemeindeversammlung hatte die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung am 10. Juni 2025 festgesetzt, die kantonale Baudirektion genehmigte sie am 1. April 2026 jedoch nur teilweise. Genau dieser Schnitt ermöglicht nun das Inkrafttreten des unbestrittenen Rests.

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Gemeinde die harmonisierten Baubegriffe und Messweisen nach IVHB sowie weitere mit der Teilrevision beschlossene Änderungen. Nicht Teil des Starts sind die Bestimmungen von Art. 29 Abs. 3 und 4, die kantonal nicht genehmigt wurden und gestrichen werden.

Rechtsstreit trennt Regelwerk und Einzonung
Brisant bleibt vor allem das Grundstück Kat.-Nr. 4610 in der Huebrüti. Dessen Einzonung hatte die Gemeindeversammlung zwar beschlossen, die Baudirektion aber nicht genehmigt. Dagegen läuft ein Rekurs beim Zürcher Baurekursgericht. Auf Antrag der Gemeinde wurde die aufschiebende Wirkung auf genau diesen Punkt beschränkt. So kann die übrige Revision in Kraft treten, während die Einzonung separat im Verfahren bleibt.

Für Eigentümer, Planende und Bauherrschaften ist das mehr als eine formale Bereinigung. Mit dem Stichtag 1. Januar 2027 steht fest, nach welchen Begriffen Flächen und Masse künftig beurteilt werden. Gerade bei Projektierungen, Vorprüfungen und hängigen Bauabsichten schafft der festgelegte Übergangstermin mehr Rechtssicherheit als ein gestaffeltes oder weiter verzögertes Inkrafttreten.

Was sich für Baugesuche ändert
Massgeblich bleibt die Bauordnung von 6. März 2018, allerdings in der durch die Teilrevision geänderten Fassung. Der materielle Wechsel betrifft damit nicht eine Totalerneuerung, sondern ein gezieltes Update des kommunalen Regelwerks. Für die Praxis entscheidend ist, dass die laufende Auseinandersetzung um die Huebrüti das restliche Baurecht nicht mehr aufhält.

Offen ist damit nur noch ein politisch und räumlich heikler Teil. Sollte das Rechtsverfahren zur Einzonung von Kat.-Nr. 4610 später anders ausgehen, würde dieser Punkt separat nachgeführt. Für alle übrigen Änderungen ist der Fahrplan nun gesetzt.

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