Mietrecht zugunsten von Eigentümern an angepasst
Die Eidgenössischen Räte haben mehrere Anpassungen des Mietrechts zugunsten von Eigentümerinnen und Eigentümern beschlossen. So sollen letztere bei der Untervermietung von Räumlichkeiten mehr zu sagen haben. Und wenn sie Eigenbedarf geltend machen, sollen sie schneller zu den Objekten kommen.
Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht
Eine grosse Herausforderung und zugleich ein wichtiger Faktor um die Ziele der Energiestrategie 2050 und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind die energetische Gebäudesanierungen im Mietbereich. Der neue Artikel 6c der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen