Stadt Baden startet Revision der Nutzungsplanung

Baden AG, April 2021

Die Stadt Baden revidiert in einem mehrstufigen Verfahren bis 2025 ihre Nutzungsplanung und die Bau- und Nutzungsordnung. Die Bevölkerung wird mit einbezogen. Der erste Informationsanlass dazu findet am 29. Mai statt.

Mit der Startveranstaltung am Samstag, 29. Mai, beginnt die Mitwirkung der Badenerinnen und Badener an der Revision der Nutzungsplanung der Stadt Baden. Diese Revision soll laut Medienmitteilung in mehreren Phasen ablaufen und bis 2025 ein Ergebnis bringen, das dann dem Einwohnerrat und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird.

Nach 25 Jahren, in denen verschiedene Teilrevisionen stattgefunden haben, sei es an der Zeit, eine Gesamtrevision vorzunehmen, heisst es in der Mitteilung. Dabei geht es um die bauliche Entwicklung angesichts des erwarteten Wachstums und die Wirkungen auf Siedlung, Verkehr und Freiraum. Richtschnur für die Gesamtrevision bildet das Raumentwicklungskonzept 2040 der Stadt Baden. Der Richtplan des Kantons Aargau prognostiziert für die Stadt Baden von 2013 bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von plus 34 Prozent oder 6330 Personen. Gleichzeitig ist Baden in der Richtplankarte als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung aufgeführt.

Die Bevölkerung soll bei der Revision der Nutzungsplanung aktiv mit einbezogen werden, heisst es in der Mitteilung. Unter dem Motto „Baden wird“ finden regelmässig Informationsanlässe, Dialogveranstaltungen, Spaziergänge und Workshops statt.  Alle Informationen zur Teilnahme finden sich auf der seit Mittwoch freigeschalteten Internetseite wiewird.baden.ch.

Die Revision der Nutzungsplanung befindet sich aktuell in der ersten Phase, die in diesem Frühling Ablauf und Grundlagen festlegt. In der zweiten, gut zweijährigen Phase wird der Entwurf der neuen Nutzungsplanung erstellt. In der dritten Phase ab 2023 findet die formelle Mitwirkung und öffentliche Auflage statt, mit der Möglichkeit, Eingaben und Einwendungen zu machen. Abgeschlossen wird die dritte Phase durch die Verabschiedung der Nutzungsplanungsrevision durch den Stadtrat, wird in der Medienmitteilung erläutert. In Phase vier genehmigt der Einwohnerrat und der Regierungsrat die revidierte Nutzungsplanung.

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