Solothurn setzt bei Altliegenschaften auf Baurecht

Der Kanton Solothurn will nicht betriebsnotwendige Immobilien künftig vermehrt im Baurecht abgeben. Damit verschiebt er Sanierungsrisiken an Dritte, behält aber den Boden und sichert sich laufende Erträge aus Baurechtszinsen.

Juni 2026

Der Kanton Solothurn will sich bei nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften neu auf das Baurecht stützen. Statt sanierungsbedürftige Wohnliegenschaften und Spezialbauten weiterhin selbst zu halten und zu erneuern, sollen Dritte die Gebäude übernehmen, investieren und den Unterhalt tragen. Der Kanton bleibt Eigentümer des Bodens und sichert sich im Gegenzug wiederkehrende Erträge.

Der Entscheid markiert weniger einen klassischen Verkauf als eine Neuordnung des kantonalen Finanzvermögens. Für den Immobilienmarkt ist das relevant, weil damit Objekte mit Investitionsstau potenziell für Gemeinden, Genossenschaften oder private Trägerschaften zugänglich werden. Gleichzeitig verlagert der Kanton künftige Sanierungs- und Betriebsrisiken konsequent aus dem eigenen Haushalt.

Boden bleibt beim Kanton
Nach verfügbaren Angaben hat die Solothurner Regierung beschlossen, Liegenschaften, die nicht zwingend für staatliche Aufgaben benötigt werden, schrittweise im Baurecht abzugeben. Jedes einzelne Geschäft soll separat dem Regierungsrat vorgelegt werden. Betroffene Mieter und Gemeinden sollen frühzeitig einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, sich an der weiteren Nutzung zu beteiligen.

Damit wählt Solothurn einen Weg, der in der öffentlichen Hand zunehmend an Attraktivität gewinnt: Der Boden bleibt langfristig in staatlichem Eigentum, während Kapitalbedarf für Erneuerung und Bewirtschaftung an Baurechtnehmende übergeht. Gerade bei älteren Wohnhäusern und Spezialbauten kann das die Eintrittsschwelle für eine Reaktivierung senken, sofern Nutzung, Laufzeit und Zins tragfähig ausgestaltet werden.

Finanzdruck prägt den Kurs
Der Schritt passt in ein Umfeld, in dem der Kanton seine finanziellen Spielräume straffen muss. Im integrierten Aufgaben und Finanzplan 2026 bis 2029 verweist Solothurn auf den laufenden Massnahmenplan und auf anhaltenden Spardruck. Die neue Immobilienstrategie ist damit auch ein haushaltspolitisches Instrument: Mittel, die nicht mehr in randständige Bestände fliessen, sollen für Immobilien mit staatlicher Kernfunktion frei werden, etwa für Bildung, Sport und Sicherheit.

Offen ist nun weniger die Richtung als die Umsetzung. Entscheidend wird sein, welche Objekte tatsächlich auf den Markt kommen, zu welchen Konditionen Baurechte vergeben werden und ob Gemeinden oder institutionelle Träger daraus tragfähige Entwicklungsprojekte formen können. Für Solothurn kann daraus ein neuer Deal zwischen öffentlichem Bodenbesitz und privater oder gemeinnütziger Investitionstätigkeit entstehen.

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