Schwyzer Richtplan rückt vor den Beschluss

Im Kanton Schwyz steuert die Richtplananpassung 2025 auf den nächsten politischen Schritt zu. Nach der Mitwirkung bis 22. Juni 2026 und der Vorprüfung durch den Bund will der Regierungsrat den überarbeiteten Richtplan noch 2026 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorlegen.
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Schwyzer Richtplan rückt vor den Beschluss

Darum gehts

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  • Schwyz will den Richtplan noch 2026 erlassen.
  • Die Mitwirkung lief bis zum 22. Juni 2026.
  • Die Anpassung betrifft Verkehr, Tourismus und Infrastruktur.

Freigegeben worden war der Entwurf am 14. April 2026. Die öffentliche Mitwirkung lief vom 24. April bis 22. Juni 2026 in digitaler Form. Laut Kanton wurden die Eingaben inzwischen ausgewertet und der Richtplan punktuell überarbeitet. Auch die Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund sind in die Fassung eingeflossen, die nun vor dem politischen Abschluss steht.

Für die Immobilien- und Standortentwicklung ist das mehr als ein formaler Schritt. Der kantonale Richtplan steuert die räumliche Entwicklung in den Grundzügen und wird mit der Anpassung für Kanton und Gemeinden sowie gegenüber dem Bund verbindlich. Damit setzt Schwyz Leitplanken für spätere Nutzungsentscheide, Infrastrukturprojekte und die Abstimmung zwischen kommunaler Planung und kantonalen Vorgaben.

Breites Paket mit Wirkung auf Flächen und Infrastruktur
Im Fokus der Richtplananpassung 2025 stehen Tourismus, Verkehr, Gewässer, Energie und Deponien. Genannt werden unter anderem das touristische Raumkonzept, der öffentliche Verkehr, der Schiffsverkehr, die Wasserkraftnutzung, Deponiestandorte und die Abwasserentsorgung. Dazu kommen weitere Grundlagen, die der Kanton in den Richtplan überführt, um neue Projekte und Bundesvorgaben planerisch abzusichern.

Wie direkt einzelne Themen in die Richtplananpassung hineinspielen, zeigt etwa das Schiffstationierungskonzept. Der Kanton beschreibt diese Grundlage als Basis für die raumplanerische Interessenabwägung bei grösseren Bauvorhaben im oder am Gewässer. Auch das touristische Raumkonzept ist ausdrücklich als Grundlage für neue richtplanrelevante touristische Vorhaben angelegt.

Nächster Schritt liegt beim Regierungsrat
Der Regierungsrat will den angepassten Richtplan noch im Jahr 2026 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorlegen. Ein früherer Schwyzer Richtplanschritt zeigt zudem, dass nach dem kantonalen Beschluss die Genehmigung auf Bundesebene folgen kann. So wurde die Anpassung 2022 laut Bund am 12. November 2024 durch das UVEK genehmigt.