San Bernardino prüft Einsprachen zu Acuforta
In San Bernardino verzögern Einsprachen das nächste Verfahren für das Areal Acuforta. Die Gemeinde Mesocco muss nun mehr als fünf und weniger als zehn Eingaben prüfen, bevor das Baubewilligungsverfahren für Hotel, Therme und Wohnungen weitergehen kann.
Die Eingaben treffen ein Projekt, das nach dem Volksentscheid vom 18. Juni 2023 nun in die baurechtlich entscheidende Phase gekommen ist. Damals genehmigten die Stimmberechtigten von Mesocco mit 351 zu 96 Stimmen das Kaufrecht und die Übertragung der baulichen Nutzung für die Gemeindegrundstücke in Acuforta.
Zur öffentlichen Auflage des Baugesuchs gingen laut Gemeindepräsident Mattia Ciocco mehr als fünf und weniger als zehn Einsprachen ein. Der Gemeindevorstand muss die vorgebrachten Punkte nun bewerten und festlegen, wie das Verfahren weitergeführt wird. Für die Projektträgerschaft ist das relevant, weil der weitere Zeitplan des grössten Einzelbausteins der touristischen Erneuerung von San Bernardino damit vorerst von der materiellen Prüfung der Eingaben abhängt.
Hotel, Therme und Wohnungen in einem Schritt
Das Vorhaben umfasst ein Fünf-Sterne-Wellnesshotel, einen Thermal- und Spa-Bereich, Zweitwohnungen, bewirtschaftete Wohnungen, Tiefgaragen und neue öffentliche Plätze rund um die historische Mineralquelle. Gemäss den publizierten Projektangaben sind 64 Hotelzimmer mit 203 Betten, 163 Wohnungen, ein Mineralbad von rund 2’000 Quadratmetern sowie 286 Parkplätze vorgesehen. Geplant ist zudem, das historische Quellgebäude in ein Wassermuseum umzunutzen.
Für die Immobilien- und Standortentwicklung ist entscheidend, dass Acuforta nicht als isolierter Baukörper gedacht ist. Das Areal bildet einen Kern der bis 2032 angelegten Revitalisierung von San Bernardino. Für diese hat San Bernardino Swiss Alps ein Investitionsvolumen von 500 Mio. Franken angekündigt. Auf der Projektseite wird Acuforta in der Phase 2026 bis 2030 als neuer Hotel- und Wohnbaustein mit öffentlich zugänglichem Spa- und Wellnessbereich geführt.
Nächster Test für die Revitalisierung
Der Fall zeigt, wie aus einer politisch abgestützten Entwicklungsstrategie erst mit dem Baubewilligungsverfahren ein konkret belastbarer Realisierungspfad wird. Die Gemeinde muss nun klären, welche Einwände zulässig sind und ob daraus Anpassungen, Ergänzungen oder Verzögerungen entstehen. Erst danach lässt sich abschätzen, ob der Terminrahmen der laufenden Erneuerung des Ferienorts gehalten werden kann.