Lausanne will 200 Millionen für Zukäufe lockern

Lausanne steht vor einem deutlich grösseren Immobilienbudget. Die Finanzkommission des Gemeinderats will den Erwerbskredit für 2026 bis 2031 von 130 auf 200 Millionen Franken anheben. Dahinter steht eine schärfere Boden- und Wohnungspolitik über das Vorkaufsrecht.

Patrick William / Unsplash

September 2026

Der Vorstoss trifft auf einen angespannten Wohnungsmarkt. Im Kanton Waadt liegt die Leerwohnungsquote 2026 bei 0,94 Prozent, und Lausanne kann das kommunale Vorkaufsrecht damit weiterhin nutzen, um Grundstücke und Miethäuser für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu sichern.

Neu ist vor allem die Grössenordnung. Die Stadtregierung hatte für die Legislatur 2026 bis 2031 erneut 130 Millionen Franken beantragt. Die Finanzkommission des Gemeinderats verlangt nun 70 Millionen mehr und will den Kredit damit auf 200 Millionen Franken erhöhen. Über den Antrag muss der Gemeinderat entscheiden.

Vorkaufsrecht als Hebel
Lausanne verfolgt seit Jahren eine aktive Ankaufspolitik. Grundlage ist die Waadtländer LPPPL, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist und Gemeinden in Mangellagen ein Vorkaufsrecht zugunsten von logements d’utilité publique einräumt. Nach Angaben der Stadt wurde dieses Recht zwischen Februar 2020 und Ende Februar 2023 bereits elfmal ausgeübt. In ihrem Geschäftsbericht 2023 weist die Stadt zudem vier weitere Erwerbe über das Vorkaufsrecht aus. Damit wurde der Mechanismus bis zuletzt weiter genutzt.

Für die laufende Legislatur 2021 bis 2026 hatte der Gemeinderat im Dezember 2021 zunächst 80 Millionen Franken bewilligt und den Rahmen im März 2023 um weitere 50 Millionen auf 130 Millionen erhöht. Der nun diskutierte Betrag wäre damit der bislang grösste Ankaufstopf für kommunale Immobilienkäufe in Lausanne.

Politik mit direkter Immobilienwirkung
Für den Immobilienmarkt ist der Mechanismus konkret. Die Stadt kauft Liegenschaften zum ausgeschriebenen Preis, entzieht sie dem freien Markt und kann sie später im Baurecht oder über gemeinnützige Trägerschaften langfristig dem preisgünstigen Wohnen zuführen. Laut einer städtischen Antwort aus dem Jahr 2023 sollten aus den damaligen Präemptionsgeschäften 195 Wohnungen als gemeinnützig anerkannt werden.

Rechtlich ist der Hebel ebenfalls gefestigt. Der Kanton Waadt präzisierte 2023 die Regeln zum Vorkaufsrecht, und die Verfassungsgerichtsbarkeit bestätigte im Dezember 2024, dass Gemeinden solche Präemptionsgeschäfte finanzieren können, ohne die Mittel zwingend als frei verfügbare Eigenmittel bereithalten zu müssen. Das stärkt den Handlungsspielraum grosser Städte zusätzlich.

Streit um Wirkung und Reichweite
Politisch bleibt das Modell umkämpft. Linke Kräfte in Lausanne drängen seit längerem auf eine offensivere Bodenpolitik, während bürgerliche Stimmen bezweifeln, dass höhere Erwerbskredite die Wohnungsnot oder die Mietpreise spürbar beeinflussen. Genau an diesem Punkt wird die Abstimmung im Gemeinderat brisant. Es geht nicht nur um 70 Millionen mehr, sondern um die Frage, wie weit eine Stadt als Käuferin in den Wohnungsmarkt eingreifen soll.

Weitere Artikel