Laderecht setzt Wohnhäuser unter Druck
Bern greift in Garagen und Einstellhallen ein. Der Bundesrat will Eigentümer von Wohnliegenschaften verpflichten, auf Verlangen die Grundinstallation für E-Auto-Laden zu erstellen. Genau daran entzündet sich nun ein Streit um Kosten, Zuständigkeiten und Eigentumsrechte.
Der Vorstoss liegt seit dem 19. Juni 2026 in der Vernehmlassung und läuft bis zum 12. Oktober 2026. Kern der Vorlage ist ein neuer Anspruch für Mietende und Stockwerkeigentümer, sofern sie selbst in der Liegenschaft wohnen und der Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom selben Vermieter überlassen wurde. Die Pflicht soll zudem nur gelten, wenn die Erstellung der Infrastruktur zumutbar ist.
Für Eigentümer geht es damit nicht um die einzelne Wallbox, sondern um die Vorleistungen im Gebäude. Zur verlangten Grundinstallation zählen die Stromzuleitung bis zum Parkplatz, die Zuordnung des Verbrauchs und bei grösseren Anlagen ein Lastmanagement. Die eigentliche Ladestation bezahlt der Nutzer. Im Mietverhältnis können die Kosten der Grundinstallation in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden.
Der Konflikt sitzt im Bestand
Brisant ist die Vorlage vor allem in Mehrparteienhäusern und bestehenden Einstellhallen. Genau dort entscheidet die erste Installation oft noch wenig, die nächste aber über Netzanschluss, Lastmanagement und die Verteilung zusätzlicher Kosten. Der Bundesrat begründet den Eingriff auch damit, einen späteren Wildwuchs einzelner Lösungen zu vermeiden, die danach teuer auf ein gemeinsames System umgebaut werden müssten.
Wohnfokus lässt Gewerbe aussen vor
Der Entwurf beschränkt sich auf Wohnliegenschaften. Das verengt die Wirkung für den Immobilienbestand spürbar. Fachleute aus dem Umfeld der Elektromobilität kritisieren, dass Büro- und Gewerbebauten ausgeklammert bleiben, obwohl Fahrzeuge auch dort lange stehen und der tagsüber anfallende Solarstrom vor Ort genutzt werden könnte. Parallel zeigt das Bundesamt für Energie mit dem Programm LadenPunkt bereits separate Werkzeuge für Unternehmen und gesetzliche Leitfäden für Kantone und Gemeinden.
Recht auf Laden, aber mit offenen Flanken
Politisch ist der Auftrag klar. Auslöser war die Motion 23.3936 von Jürg Grossen, die das Parlament im Juni 2025 überwiesen hat. Offen bleibt aber, wie weit der Bund bei Energiefragen in bestehende Eigentums- und Mitwirkungsrechte eingreifen soll. Streitigkeiten über die Pflicht zur Erstellung der Grundinstallation sollen nach dem Entwurf von Zivilgerichten beurteilt werden. Für Eigentümer, Verwaltungen und Stockwerkeigentümergemeinschaften beginnt damit schon in der Vernehmlassung eine Debatte, die später direkt in der Bewirtschaftung und bei Investitionsentscheiden landen dürfte.