Glarus erneuert den öffentlichen Verkehr

Der Kanton Glarus schafft mit der Totalrevision seines Gesetzes über den öffentlichen Verkehr die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und wirtschaftsfreundliche Mobilität. Klare Zuständigkeiten, technologische Offenheit und volle Finanzierung stärken den Standort langfristig.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (öVG) setzt der Kanton Glarus einen strategischen Meilenstein. Das neue Gesetz regelt Organisation, Planung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs umfassend neu. Ziel ist eine flächendeckende, nachfrageorientierte und rechtlich klare Mobilitätsinfrastruktur diese ist zentral für die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität des Standorts Glarus.
Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1996 war nicht mehr zeitgemäss. Geänderte Bundesvorgaben, neue Regelungen zur Abgeltung im regionalen Personenverkehr und technologische Entwicklungen erforderten eine grundlegende Überarbeitung. Der Regierungsrat hat daher frühzeitig die öV-Kommission einbezogen, deren Empfehlungen nun weitgehend umgesetzt wurden.
Klare Zuständigkeiten, klare Perspektiven
Eines der Hauptziele der Revision ist die Bereinigung der oft unklaren Zuständigkeitsverhältnisse. Neu sind sämtliche öV-Geschäfte klar einer zuständigen Behörde zugeordnet. Der Landrat erhält künftig umfassende Planungs- und Steuerungskompetenz über ein neues öV-Konzept, das als strategisches Leitdokument dient. Der Regierungsrat wiederum kann Anpassungen innerhalb seiner Finanzkompetenz beschliessen. Die öV-Kommission bleibt als beratendes Gremium bestehen.
Die konkrete Bestellung von Verkehrsangeboten liegt künftig beim zuständigen Departement, das sich am verabschiedeten öV-Konzept orientieren muss. Die Neuordnung schafft Effizienz, Transparenz und eine moderne Governance-Struktur.
Entlastung für Gemeinden und Investition in Mobilität
Ein grundlegender Systemwechsel betrifft die Finanzierung. Der Kanton übernimmt neu sämtliche Kosten für den öffentlichen Verkehr, die nicht vom Bund getragen werden. Damit entfallen Mitfinanzierungen durch die Gemeinden, auch beim Orts- und Ausflugsverkehr. Das bedeutet eine jährliche Entlastung der Gemeindekassen.
Gleichzeitig wird ein wichtiger verkehrs- und siedlungspolitischer Grundsatz gesetzlich verankert. Alle Ortschaften im Kanton sollen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen bleiben. Zudem wird vom Grundsatz eines Halbstundentakts ausgegangen, mit der Möglichkeit, im öV-Konzept situativ Ausnahmen zu definieren.
Verkehr neu denken – die Chancen für die Zukunft
Das neue Gesetz trägt den wandelnden Mobilitätsbedürfnissen Rechnung. Neue Technologien, verändertes Freizeit- und Arbeitsverhalten sowie die Nachfrage verändern das Mobilitätsverhalten grundlegend. Auch wenn solche Angebote rechtlich noch nicht als öffentlicher Verkehr gelten, sieht das neue öVG Raum für innovative Entwicklungen und deren mögliche Integration in künftige Strategien.
Besonders deutlich zeigt sich der Gestaltungswille bei der Erschliessung von Braunwald. Braunwald soll weiterhin mittels Standseilbahn zugänglich sein. Zwar ist dies noch keine Projektgenehmigung, doch die Richtung ist gesetzt – auch für den Tourismus ein starkes Zeichen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit schlägt Glarus ein neues Kapitel in der Mobilitätspolitik auf. Klar strukturiert, nachhaltig finanziert und bereit für die Anforderungen der Zukunft.