Freiburg verankert Prämie für Rückbauten
Der Kanton Freiburg schafft per 1. Juli 2026 die Rechtsgrundlage für eine Abbruchprämie ausserhalb der Bauzone. Der Schritt setzt das revidierte Raumplanungsgesetz um und erhöht den Druck auf Eigentümer, Gemeinden und Bewilligungsstellen, Gebäudezahl und versiegelte Flächen künftig genauer zu steuern.
Freiburg zieht beim Bauen ausserhalb der Bauzone die Zügel an. Mit der Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes schafft der Kanton die Grundlage für eine Abbruchprämie, die ab dem 1. Juli 2026 den Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude und Anlagen fördern soll.
Der politische Schritt ist deutlich. Der Grosse Rat nahm die dringliche Gesetzesänderung nach verfügbaren Angaben mit 96 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit setzt Freiburg die neuen Vorgaben aus dem revidierten Raumplanungsgesetz des Bundes um, das die Zahl der Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen begrenzen will.
Rückbau wird zum Steuerungsinstrument
Die Prämie ist mehr als ein finanzieller Anreiz. Sie wird Teil eines Steuerungsmodells, das Zersiedelung bremsen und die Landschaftsqualität ausserhalb der Bauzonen verbessern soll. Finanziert werden die Beiträge in Freiburg über den bestehenden Mehrwertfonds. Öffentlich zugängliche Unterlagen deuten zudem darauf hin, dass der Kanton Ausschlussfälle präzisiert und die Behandlung geschützter Objekte im laufenden Verfahren gesichert hat.
Für Eigentümer und Projektträger wird damit entscheidend, ob ein bestehendes Objekt ausserhalb der Bauzone langfristig noch eine Funktion erfüllt. Wo das nicht der Fall ist, erhält der Rückbau erstmals ein klar definiertes kantonales Instrument. Für Gemeinden und Bewilligungsbehörden steigt gleichzeitig der Vollzugsdruck, weil der Bund nicht nur Einzelentscheide, sondern eine Stabilisierung des Bestands verlangt.
Ohne Monitoring geht es nicht
Freiburg arbeitet parallel an einer IT-Lösung, mit der Gebäudezahl und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen erfasst werden sollen. Genau dort liegt die eigentliche Tragweite der Revision. Künftig reicht es nicht mehr, Ausnahmebewilligungen einzeln zu beurteilen. Der Kanton muss seine Entwicklung messbar verfolgen und später auch planerisch absichern.
In den Jahren 2026 und 2027 sollen dazu der kantonale Richtplan, das Stabilisierungskonzept und ein territorialer Ansatz ausgearbeitet und extern konsultiert werden. Die Verabschiedung durch den Staatsrat ist für 2028 vorgesehen, die Genehmigung durch den Bund für 2029. Für die Immobilien- und Planungsbranche ist das relevant, weil sich der Umgang mit Bestandsbauten ausserhalb der Bauzone von der Einzelfallpraxis in Richtung quantifizierter Gesamtsteuerung verschiebt.