Ein Parkplatz wird politisch

Ein Elektroauto steht die meiste Zeit still. Genau dann sollte es laden können, zu Hause oder am Arbeitsplatz. Doch für viele Mieter und Stockwerkeigentümer endet dieser einfache Gedanke in der Garage. Der Bundesrat will das nun ändern und löst damit einen Konflikt aus, der weit über die Wallbox hinausgeht.

August 2026

Heute braucht es für eine Ladestation meist das Einverständnis der Vermieterschaft oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Künftig sollen Bewohner unter bestimmten Bedingungen eine Grundinstallation verlangen können. Der Bundesrat hat dafür eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie läuft bis zum 12. Oktober 2026.

Der Anspruch gilt für Personen, die selbst in der Liegenschaft wohnen und deren Parkplatz zusammen mit der Wohnung überlassen wird. Auch Untermieter wären erfasst. Voraussetzung bleibt, dass die Umsetzung für die Eigentümerschaft zumutbar ist.

Nicht die Wallbox steht im Zentrum
Die einzelne Ladestation bezahlt weiterhin die Person, die sie nutzen will. Die Eigentümerschaft müsste jedoch die Basis schaffen. Dazu gehören die Stromzuleitung bis zum Parkplatz, eine Verbrauchsabrechnung und bei Bedarf ein System, das die verfügbare Leistung auf mehrere Fahrzeuge verteilt.
Das klingt nach Technik, ist aber vor allem eine Frage der Planung. Zwei einzelne Anschlüsse lassen sich oft realisieren. Wenn später zehn oder fünfzig Fahrzeuge gleichzeitig laden wollen, braucht es eine gemeinsame Lösung. Der Bundesrat will verhindern, dass viele Einzellösungen später teuer ersetzt werden müssen.

Eigentum trifft Energiewende
Der Bundesrat begründet die Vorlage mit dem Ziel, die Elektrifizierung des Verkehrs zu erleichtern. Fehlende Ladeinfrastruktur gilt als wichtige Hürde beim Wechsel zum Elektroauto. Gerade in der Schweiz ist der Hebel gross, weil viele Menschen zur Miete wohnen oder Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind.

Eigentümerverbände sehen darin jedoch einen tiefen Eingriff. Sie kritisieren, dass ein einzelner Mieter oder Stockwerkeigentümer einen Investitionsentscheid auslösen könnte. Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft spricht von einem Frontalangriff auf die Eigentumsrechte.

Wer trägt die Kosten
Im Mietverhältnis dürfen die Kosten der Grundinstallation grundsätzlich auf die Parkplatzmiete überwälzt werden. Das entschärft die Belastung für die Eigentümerschaft, verschiebt aber die Diskussion in die Mieterschaft. Wer zahlt für eine Infrastruktur, die nur ein Teil der Bewohner nutzt?

Bei Stockwerkeigentum wird es noch anspruchsvoller. Die Gemeinschaft muss Investitionen, technische Standards und spätere Erweiterungen koordinieren. Ein Rechtsanspruch kann Blockaden lösen. Er ersetzt aber keine faire Kostenregelung und keine vorausschauende Gesamtplanung.

Das Gesetz muss beweglich bleiben
Kritiker befürchten eine zu detaillierte Regelung. Die Ladeinfrastruktur entwickelt sich rasch. Fahrzeuge können künftig nicht nur Strom beziehen, sondern ihn auch wieder ans Gebäude oder Netz abgeben. Starre Vorgaben könnten Lösungen von morgen erschweren.
Die Vernehmlassung eröffnet nun die entscheidende Debatte. Das Ziel ist unbestritten. Laden zu Hause soll einfacher werden. Offen bleibt, wie die Schweiz den Zugang ermöglicht, ohne Eigentum, Kosten und technische Entwicklung gegeneinander auszuspielen.

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