Der Briefkasten wandert ums Quartier
Manchmal reichen ein paar zusätzliche Wörter in einem Gesetzestext, um Gewohntes umzustossen. Genau das passiert jetzt bei der Post, wo eine kleine Revision des Postgesetzes eine grosse Wirkung entfalten könnte. Der eigene Briefkasten vor der Haustür steht plötzlich zur Diskussion. Was nach Detail aussieht, ist Teil eines grösseren Umbaus der Schweizer Grundversorgung.
Bundesrat Albert Rösti und seine Kollegen haben im Rahmen der Postgesetz-Revision Artikel 10 ausgeweitet. Neu soll der Bundesrat nicht nur Vorgaben zu einzelnen Briefkästen erlassen dürfen, sondern auch zu ganzen Briefkastenanlagen bei Hauszugängen, Zufahrten oder zentralen Orten einer Überbauung. Möglich wäre damit theoretisch eine einzige Anlage für ein ganzes Quartier, wie Bakom-Sprecherin Silvia Canova bestätigt.
Sicherheit und Umwelt als Verkaufsargument
Der Bund begründet den Schritt mit handfesten Vorteilen. Bestellte Ware liege an einem zentralen Punkt sicherer, solange niemand zu Hause ist und die gebündelte Zustellung reduziere Verkehr und Lärm in den Quartieren. Der Anstoss für diese Anpassung kam laut Canova ursprünglich von den Städten selbst.
Teil eines grösseren Umbaus der Post
Die Briefkasten-Frage ist nur ein Baustein einer umfassenderen Reform. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes eröffnet, die noch bis zum 15. Oktober 2026 läuft. Ziel ist ein Mechanismus, der die Grundversorgung flexibel an den fortschreitenden Rückgang der Briefmenge anpasst und das hybride Zustellsystem gesetzlich verankert.
Die Post bekommt mehr Spielraum bei sinkender Nachfrage
Schon länger zeichnet sich ab, wohin die Reise geht. Bereits im August 2025 kündigte Rösti an, dass die Post ab 2030 ihr Angebot der sinkenden Nachfrage anpassen muss, im Extremfall könnte die Zustellung von fünf auf drei Wochentage schrumpfen.Bei einzelnen abgelegenen Häusern, die keiner Siedlung angehören, entfällt die Zustellpflicht bereits heute, betroffen sind rund 60’000 Haushalte.
Der digitale Brief als neue Säule
Parallel zu den physischen Anpassungen baut der Bund die digitale Zustellung aus. Der Bundesrat hat im Dezember 2025 eine Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen, die den digitalen Brief neu in die Grundversorgung integriert, seit April 2026 gilt zudem eine gesenkte Zustellquote von 90 Prozent für Briefe und Pakete. Wer keine digitalen Sendungen empfangen möchte, bekommt den Brief laut Plan weiterhin ausgedruckt und analog zugestellt.
Die Post bleibt zurückhaltend, das letzte Wort hat die Vernehmlassung
Trotz der weitreichenden Pläne hält sich die Post selbst bedeckt und verweist auf den Gesetzgeber, der die konkrete Ausgestaltung der Zustellpunkte festlegen müsse. Ob die Lockerung bei den Briefkästen tatsächlich durchkommt, dürfte sich erst am Ende der Vernehmlassungsfrist am 15. Oktober zeigen. Fest steht laut Bakom nur, dass die Post weiterhin zur Hauszustellung verpflichtet bleibt, die eigentliche Frage ist bloss, wie viele Meter diese künftig vom eigenen Haus entfernt liegt.