Bund ist mit Zweitwohnungsgesetz zufrieden

Bern, Mai 2021

Das Zweitwohnungsgesetz funktioniert nach Ansicht des Bundesrates insgesamt gut. Er hält es nicht für nötig, das Gesetz anzupassen. Die Gebirgskantone orten hingegen Handlungsbedarf und sind vom Entscheid des Bundesrats enttäuscht.

Die Bevölkerung hat 2012 die Zweitwohnungsinitiative angenommen. Damit dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine zusätzlichen Ferienwohnungen oder -häuser mehr gebaut werden. Der Bundesrat hat nun eine Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz vorgenommen. Er kommt zum Schluss, dass das Gesetz nicht angepasst werden muss.

Der Bundesrat hebt in seiner Mitteilung aber hervor, dass es noch zu früh sei, das Zweitwohnungsgesetz abschliessend zu beurteilen. So würden sich beispielsweise noch Übergangseffekte auswirken. Bestimmte Bauprojekte sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt worden. Insgesamt ist der Flächenverbrauch durch neu gebaute Zweitwohnungen in allen betroffenen Gemeinden von 2013 bis 2018 gegenüber 2007 bis 2012 um rund ein Drittel zurückgegangen. Das Zweitwohnungsgesetz hatte aber kein Nullwachstum zur Folge.

Zwar sieht der Bund keinen Reformbedarf beim Zweitwohnungsgesetz. Beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft sieht er aber Handlungsbedarf. So sollen beispielsweise die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone konkretisiert werden. 2025 wird der Bund die Wirkungen des Gesetzes erneut untersuchen.

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gibt sich in einer Medienmitteilung enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. Es sei bekannt, dass das Zweitwohnungsgesetz „über weite Teile inhaltlich kompliziert und nicht optimal formuliert“ sei. Dies führe im Vollzug zu Problemen. Entsprechend wäre das Gesetz laut den Gebirgskantonen verbesserungswürdig. Sie wollen nun im Parlament auf Anpassungen hinwirken. Weiter heben sie auch hervor, dass die Wirkungsanalyse zwei Jahre später durchgeführt wurde als es das Gesetz vorsieht. Wenn es schon so verlaufen sei, hätten auch die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie einfliessen müssen.

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