Buchs verschärft die Regeln fürs eigene Bauen
Buchs zieht die Standards bei städtischen Neubauten und Sanierungen an. Der neue Gebäudestandard 2025 gilt behördenverbindlich für eigene Liegenschaften und greift darüber hinaus auch bei Arealüberbauungen, Sondernutzungsplänen sowie bei Landverkäufen und Baurechtsabgaben der Stadt.
Der Stadtrat von Buchs hat den Gebäudestandard 2025 als neue verbindliche Grundlage für Neubauten und Sanierungen stadteigener Gebäude beschlossen. Er ersetzt den Gebäudestandard 2015 und verknüpft Energieeffizienz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit enger mit der kommunalen Baupraxis.
Für die Immobilienentwicklung in Buchs ist der Schritt grösser, als der Titel vermuten lässt. Die Vorgaben sollen nicht nur bei eigenen Hochbauten gelten, sondern auch bei Sondernutzungsplänen, Arealüberbauungen sowie bei Landverkäufen und Landabgaben im Baurecht berücksichtigt werden. Damit zieht die Stadt ihren klimapolitischen Anspruch direkt in Verfahren und Grundstücksgeschäfte hinein.
Kurswechsel mit bestehender Vorgeschichte
Buchs ist seit 2013 Energiestadt Gold und wurde 2021 mit 82,4 Prozent der maximalen Punktzahl rezertifiziert. Im kommunalen Richtplan und im Energiekonzept 2021 bis 2035 ist der energiepolitische Kurs bereits festgeschrieben. Bis 2035 will die Stadt den Anteil erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern und die energiebedingten Treibhausgasemissionen auf 3 Tonnen pro Person senken. Für die stadteigenen Gebäude und Anlagen nennt die Stadt zudem das Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
Der neue Gebäudestandard 2025 stützt sich auf etablierte Referenzen wie Minergie, den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz und den SIA-Klimapfad. Inhaltlich geht es um erneuerbare Energien, sommerlichen Wärmeschutz, klimaresiliente Bauweisen und Anforderungen an die Elektromobilität. Für Bauherrschaften und Planende steigt damit vor allem eines. Der Spielraum für konventionelle Lösungen wird enger.
Mehr Wirkung über das Verwaltungsvermögen hinaus
Relevant wird der Beschluss dort, wo die Stadt nicht nur Eigentümerin, sondern auch Planungs- oder Bodenakteurin ist. Wenn Nachhaltigkeitsvorgaben in Arealüberbauungen, Sondernutzungsplänen oder Baurechtsverträgen mitlaufen, verschiebt sich der Standard vom internen Leitfaden zum marktwirksamen Hebel. Gerade in frühen Projektphasen kann das Anforderungen an Energieversorgung, Hitzeschutz, Mobilität und Materialisierung spürbar vorziehen.
Im Energiekonzept hat Buchs den Gebäudebereich bereits als zentrales Feld definiert. Vorgesehen sind dort unter anderem Gebäudehüllensanierungen, der Ersatz fossiler Heizungen, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und der stärkere Einsatz erneuerbarer Wärme. Der Gebäudestandard 2025 macht aus dieser Linie nun eine konkrete bauliche Messlatte für kommende Projekte.