Brienz ringt um den Wegzug auf Zeit

Zehn Einsprachen bremsen in Brienz/Brinzauls das Projekt zur präventiven Umsiedlung. Dabei hat die Gemeinde Albula/Alvra den Kredit von 82,56 Millionen Franken erst am 10. Juli 2026 deutlich bewilligt. Für Eigentümer steht damit nicht nur die Finanzierung, sondern auch der Bewertungsmechanismus ihrer Liegenschaften zur Debatte.

August 2026

Mit den Einsprachen rückt nun jener Punkt ins Zentrum, der für das Vorhaben entscheidend ist. Wie Grundstücke, Häuser, Rückbau und Ersatzstandorte bewertet werden, bestimmt, ob der freiwillige Wegzug für die Betroffenen tragbar ist oder politisch und rechtlich ins Stocken gerät. Das kantonale Auflageverfahren für die präventive Umsiedlung lief vom 22. Mai bis 22. Juni 2026.

Das Projekt umfasst 42 Gesuche für eine präventive Umsiedlung. Gemäss den kantonalen Projektunterlagen gingen bis 9. März 2026 zunächst 44 Gesuche ein, von denen zwei später zurückgezogen wurden. Die Gemeindeversammlung von Albula/Alvra hat den Bruttokredit von 82,56 Millionen Franken am 10. Juli 2026 mit 41 zu 3 Stimmen bewilligt. Bund und Kanton tragen 90 Prozent der Umsiedlungskosten, die Umzugswilligen selbst die übrigen 10 Prozent.

Bewertung wird zum Knackpunkt
Der Konflikt dreht sich damit weniger um das Ziel des Projekts als um dessen Berechnungslogik. In den Einsprachen wird laut übereinstimmenden Berichten bemängelt, dass Entschädigungen zu pauschal angesetzt seien und Unterschiede bei Lage, Zustand und Ersatzfähigkeit einzelner Liegenschaften zu wenig abbildeten. Für Eigentümer ist das heikel, weil gerade in einem kleinen Bergdorf bereits geringe Abweichungen grosse Folgen für den Ersatz von Wohneigentum haben können.

Die offizielle Projektbeschreibung nennt als anrechenbare Kosten unter anderem den Wert des bestehenden Gebäudes in Brienz/Brinzauls, den Wert von Erschliessung und Baugrube, den Landwert eines neuen Grundstücks in der Ersatzbauzone sowie Rückbau und Terrainwiederherstellung. Gleichzeitig hält sie fest, dass mit der Anmeldung keine Umsetzungspflicht entsteht. Das Projekt ist also freiwillig, bleibt aber auf ein belastbares und rechtssicheres Entschädigungsmodell angewiesen.

Teilumsiedlung statt Aufgabe des Dorfs
Die Unterlagen des Kantons beschreiben die Massnahme ausdrücklich als präventive Teilumsiedlung. Sie soll gefährdete Bauten an sichere Standorte verlagern, Risiken für Personen und Sachwerte senken und zugleich ein bewohnbares Dorf für die verbleibende Bevölkerung erhalten. Parallel laufen Sicherheitsmassnahmen wie der Entwässerungsstollen und die Überwachung bis 2028 weiter.

Für die Immobilienpraxis ist der Fall Brienz damit mehr als ein lokaler Konflikt um Naturgefahren. Verhandelt wird, wie freiwillige Rückzüge aus Risikoräumen finanziert, bewertet und rechtlich abgewickelt werden können, wenn Marktwerte, Sicherheitsinteressen und Gleichbehandlung kollidieren. Als nächster Schritt muss die Bündner Regierung über die Einsprachen und damit über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts entscheiden.

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