Bern bremst, Luzern baut anders
Luzern hat entschieden und zwar klar. Am 14. Juni 2026 stimmte die Stadtbevölkerung deutlich für beide Wohnraumvorlagen. Vorkaufsrecht und aktivere Bodenpolitik sollen den Anteil gemeinnütziger Wohnungen rascher steigen lassen. Doch die Politik weiss, das reicht nicht. Nun rückt ein ungewöhnliches Konzept aus Deutschland in den Fokus, der Gebäudetyp E.
Mit dem Vorkaufsrecht erhält die Stadt das Recht, beim Verkauf von Liegenschaften einzuspringen, sofern eine Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent oder weniger vorliegt, was in Luzern seit dem Jahr 2000 durchgehend der Fall ist. Die erworbenen Grundstücke sollen gemeinnützigen Wohnbauträgern im Baurecht oder Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu will die Stadt bis 2048 zusätzliche 1100 preisgünstige Wohnungen schaffen, über eine neue Stiftung mit 70 Millionen Franken Kapital, Liegenschaftskäufe und Darlehen an Genossenschaften.
Der Gebäudetyp E als Kulturwandel
In Deutschland entwickelt, in Luzern nun geprüft. Der Gebäudetyp E erlaubt kostengünstigeres und unbürokratischeres Bauen, ohne grundlegende Sicherheits- und Hygienestandards zu gefährden. Konkret bedeutet das etwa reduzierte Anforderungen an den Schallschutz zugunsten tieferer Baukosten. Der Stadtrat zeigt sich offen für ein Pilotprojekt. Denkbar wäre eine sanierungsbedürftige Wohnsiedlung, bei der sowohl Sanierungsvarianten als auch Neubauteile erprobt werden könnten. Das Interesse beim Zusammenschluss der Luzerner Wohnbaugenossenschaften G-Net soll aktiv abgeklärt werden.
Es geht um Haltung, nicht um Standards
Postulantin Luzi Andreas Meyer bringt es auf den Punkt: «Es geht um einen Kulturwandel. Einfaches Bauen, die flexible Handhabung von Verfahren und das phasengerechte Einreichen von Unterlagen sollen Teil der DNA unserer Verwaltung werden.» Nicht jede Anforderung sei falsch, doch die Summe aller gut gemeinten Regeln könnte die Handlungsfähigkeit untergraben. Das Pilotprojekt soll zeigen, welche Abweichungen vom heutigen Recht möglich sind, welche gesetzlichen Anpassungen nötig wären und ob dies zu schnellerer Realisierung und tieferen Baukosten führt.
Zug geht noch weiter
Wer noch radikalere Ansätze sucht, blickt nach Zug. Dort haben mehrere Gemeinden sogenannte weisse Zonen eingerichtet. Praktisch alle Bauregelungen, Zonenpläne, Ausnutzungsziffern und Mindestabstände werden aufgehoben, bis die gewünschte Anzahl Wohnungen realisiert ist. Danach treten die ursprünglichen Regeln wieder in Kraft. Kritiker sprechen vom «Wilden Westen», Befürworter sehen darin das einzige Mittel gegen akute Wohnungsnot. Beide Modelle, Gebäudetyp E und weisse Zonen, zeigen die Schweiz sucht pragmatische Antworten auf ein strukturelles Problem, das mit klassischen Instrumenten allein nicht lösbar ist.