Baden bremst günstige Wohnungen in der Oberstadt

In Baden gerät ein Wohnprojekt der städtischen Wohnbaustiftung unter Druck, weil der Stadtrat die alte Schlosserei in der Oberstadt unter Schutz stellen will. Damit prallen Wohnbauförderung und Denkmalpflege an einem kleinen, aber politisch heiklen Standort direkt aufeinander.

Juli 2026

Der Konflikt trifft einen besonders sensiblen Punkt der Badener Wohnpolitik. Die Wohnbaustiftung Baden wurde 2012 ausdrücklich gegründet, um günstigen Wohnraum zu schaffen, und von der Stadt mit 10 Mio. Franken Stiftungskapital ausgestattet. Wenn nun ausgerechnet ein Projekt dieser Stiftung durch eine neue Schutzabsicht der Stadt ins Stocken gerät, wird die wohnpolitische Linie der Eigentümerin selbst zum Thema.

Die betroffene Liegenschaft ist die alte Schlosserei in der Oberstadt. Auf dem Newsportal Limmatstadt wurde am 23. Juli 2026 ein Bericht des Badener Tagblatts zusammengefasst, wonach der Stadtrat das Gebäude unter Schutz stellen will und damit das Vorhaben der eigenen Stiftung bremst. Verifizierbar ist zudem, dass die Stadt Baden ihre Wohnbaustiftung langfristig auch ausserhalb des Brisgi-Areals als Instrument für preisgünstigen Wohnraum versteht.

Wohnauftrag und Schutzinteresse kollidieren
Die Wohnbaustrategie der Stadt Baden nennt die Verstärkung der Wohnbauförderung und die Weiterentwicklung des Angebots stadteigener Wohnungen als zentrale Handlungsfelder. Die Wohnbaustiftung sieht sich laut Stadt zudem nicht nur als Trägerin für das Brisgi-Areal, sondern als Akteurin, die auch an anderen Orten in Baden tätig werden soll. Gerade deshalb ist der aktuelle Fall mehr als ein lokaler Denkmalschutzstreit. Er zeigt, wie schnell ein kommunaler Zielkonflikt konkrete Wohnbauvorhaben blockieren kann.

Historische Substanz mit dokumentiertem Wert
Für die Schutzseite spricht, dass vergleichbare Objekte mit ehemaliger Werkstattnutzung im kantonalen Bauinventar als lokalgeschichtlich bedeutend beschrieben werden. Im Dossier zum „S’Schlossers-Huus“ wird ein Wohn- und Gewerbehaus mit früherer Schlosserei als typologisch interessant und als prägender Teil einer historischen Baugruppe gewürdigt. Ob diese Einschätzung eins zu eins auf die jetzt umstrittene Liegenschaft übertragen werden kann, ist damit noch nicht entschieden. Sie zeigt aber, auf welcher fachlichen Logik eine Schutzdiskussion in solchen Fällen aufbaut.

Politisch heikler Präzedenzfall
Für die Immobilienpraxis ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil er nicht einen privaten Investor, sondern das eigene wohnpolitische Instrument der Stadt trifft. Verzögerungen, Projektanpassungen oder ein Verzicht auf Ersatzneubau würden an einem kleinen Standort sofort grössere Fragen auslösen. Wie belastbar ist die Förderung günstiger Wohnungen, wenn sie bei Nutzungskonflikten hinter andere kommunale Interessen zurücktritt. Eine öffentliche Klärung dürfte in Baden deshalb über die einzelne Liegenschaft hinaus Wirkung entfalten.

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