Baden bremst 20 Wohnungen mit spätem Schutzantrag
Auf dem Demuth-Areal in der Badener Oberstadt liegt ein Wohnprojekt der städtischen Wohnbaustiftung plötzlich auf Eis. Der Stadtrat hat für die alte Schlosserei die Unterschutzstellung beim Kanton beantragt und damit nach jahrelanger Planung ein Vorhaben mit 20 Wohnungen und hohen Vorleistungen blockiert.
Die Blockade trifft ein Projekt, das in Baden gleich doppelt politisch aufgeladen ist. Es geht um preisgünstigen Wohnraum im Zentrum und um ein Areal, das seit Jahren als Teil der innerstädtischen Entwicklung gedacht ist. Nach Angaben der Wohnbaustiftung waren für das Demuth-Areal die Finanzierungen gesichert, parallel liefen bereits konkrete Projektarbeiten.
Für zusätzlichen Zündstoff sorgt der späte Zeitpunkt. Die Sistierung erfolgte erst, nachdem Einsprachen aus der Nachbarschaft eine Unterschutzstellung verlangt hatten und vom Stadtrat beauftragte Gutachten zur Einschätzung kamen, die alte Schlosserei könne schützenswert sein. Im Raum stehen damit nicht nur Planungskosten von rund 750’000 Franken, sondern auch die Frage, weshalb die Schutzfrage nicht vor den jahrelangen Vorinvestitionen geklärt wurde.
Innenverdichtung gerät ins Schlingern
Das Vorhaben der Wohnbaustiftung auf der Oberstadtstrasse 1 sieht 20 Wohnungen vor. Im Jahresbericht 2023 beschreibt die Stiftung das Projekt als gemeinnütziges, autofreies Wohnen im Zentrum mit Ateliers und gemeinschaftlich genutzten Flächen. Genannt werden Erdgeschossnutzungen mit Atelier-Wohnungen, Studios sowie Ateliers oder Läden und darüber Wohnungen mit unterschiedlichen Grössen bis ins Attikageschoss.
Der Fall trifft Baden in einer Phase hoher Bautätigkeit und wachsender Wohnungsnachfrage. Im Planungsbericht 2026 hält die Stadt fest, dass Baden und Turgi 2024 zusammen 12’767 Wohnungen zählten, rund 760 mehr als 2018. Gleichzeitig verweist die Stadt auf steigende Mieten, knappe Wohnlandreserven und den politischen Druck, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Auch grüne Kritik am Vorgehen
Politisch brisant ist der Fall, weil der Stadtrat damit das Projekt der eigenen Wohnbaustiftung ausbremst. Kritik kommt laut den vorliegenden Stellungnahmen nicht nur von FDP und SVP, sondern auch von den Grünen Baden. Deren Einwand zielt weniger auf den Denkmalschutz an sich als auf dessen Gewichtung und den späten Eingriff in ein laufendes Verfahren. Gerade auf gut erschlossenen innerstädtischen Arealen müsse qualitätsvolle Verdichtung möglich bleiben.
Schutzfrage liegt beim Kanton
Mit dem Antrag der Stadt ist die Angelegenheit noch nicht gleichbedeutend mit einer rechtskräftigen Unterschutzstellung. Im Aargau kann ein solcher Schutzantrag an den Kanton gestellt werden, während die kantonale Denkmalpflege Bauwillige, Behörden und Planende bei Projekten mit Schutzobjekten fachlich begleitet. Für das Demuth-Areal entscheidet sich damit mehr als das Schicksal einer einzelnen Schlosserei. Der Fall wird zum Test, wie verlässlich Baden eigene Wohnbauprojekte durch die Phase zwischen Arealentwicklung, Einsprachen und Schutzinteressen steuern kann.