Der Entscheid der Regierung vom 15. Oktober 2026 setzt eine kommunale Vorlage in Kraft, die Flims an die Vorgaben des revidierten Raumplanungsrechts anpasst. Kernpunkt ist die Verkleinerung der Wohn-, Misch- und Zentrumszone um rund 154’245 Quadratmeter. Dazu kommen höhere Mindestdichten, moderat erhöhte Nutzungsmasse und Vorgaben für Folgeplanungen.
Innenentwicklung wird verbindlicher
Mit der Teilrevision reagiert Flims auf die erste Etappe des revidierten Raumplanungsgesetzes, die überdimensionierte Bauzonen begrenzen und die Siedlungsentwicklung nach innen lenken soll. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in bestehenden Bauzonen wird das konkret. Die Gemeinde verankert eine Bauverpflichtung mit Fristen zwischen fünf und acht Jahren und erhöht damit den Druck, eingezontes Land tatsächlich zu nutzen.
Bemerkenswert ist auch, was Flims nicht macht. Laut Regierungsmitteilung verzichtet die Gemeinde bei bestehenden Garten- und Umgebungsflächen weitgehend auf zusätzliche Massnahmen zur Baulandmobilisierung. Statt eines flächendeckenden Eingriffs setzt die Revision damit auf eine Kombination aus Rückzonung, Verdichtung und zeitlich befristeter Aktivierung bestehender Reserven.
Strategie und Digitalgrundlagen angepasst
Die Ortsplanung wurde zugleich an die angestrebte räumliche Entwicklung aus der «Räumlichen Strategie Zukunft Flims» angepasst. Diese Strategie dient der Gemeinde bereits seit mehreren Jahren als Grundlage für die RPG-konforme Überarbeitung der Planung. Zudem wurde die Vorlage auf die neuesten Grundlagen der amtlichen Vermessung und auf die Anforderungen der Digitalisierung abgestimmt.
Für die Immobilien- und Entwicklungsbranche ist der Fall Flims mehr als ein lokaler Planungsschritt. Er zeigt, dass touristisch geprägte Gemeinden in Graubünden ihre Bauzonen nicht nur formell überprüfen, sondern Reserven sichtbar abbauen und Bauland mit klaren Fristen belegen müssen. Wer in Flims Wohnprojekte verfolgt, bekommt damit engere planerische Leitplanken und zugleich mehr Druck auf die innere Entwicklung bestehender Baugebiete.
