Bern lockert Steuerhürde beim Wohnungskauf

Im Kanton Bern soll die Steuerbefreiung beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum deutlich breiter greifen. Künftig könnten auch teilweise vermietete oder gemischt genutzte Wohnimmobilien entlastet werden. Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung läuft bis 7. Januar 2027.
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Bern lockert Steuerhürde beim Wohnungskauf

Darum gehts

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  • Bern will die Steuerbefreiung beim Wohnungskauf ausweiten.
  • Gemischte Nutzung soll den Steuerbonus nicht mehr verhindern.
  • Die Vernehmlassung läuft bis 7. Januar 2027.

Hinter der Vorlage steht eine klare Schwäche des heutigen Systems. Wer in Bern selbst genutztes Wohneigentum kauft, verliert den Steuerbonus bisher schon dann, wenn Teile der Liegenschaft mitvermietet werden oder einzelne Räume geschäftlich genutzt sind. Genau diese enge Auslegung will der Regierungsrat nun im Gesetz zur Handänderungssteuer korrigieren.

Heute beträgt die Handänderungssteuer im Kanton Bern 1,8 Prozent des Kaufpreises. Für selbst genutztes Wohneigentum können die ersten 800’000 Franken bereits jetzt befreit werden. Nach geltendem Recht gilt das aber nur, wenn die Immobilie während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Gemischte Nutzung soll nicht mehr blockieren
Mit der neuen Vorlage soll die Steuerbefreiung auch dann möglich sein, wenn eine Wohnimmobilie neben der eigenen Nutzung teilweise weitervermietet wird oder einzelne Flächen als Büro dienen. Ebenfalls einbezogen werden sollen Nebenräume und Parkplätze, sofern sie zusammen mit der Wohnung erworben werden. Ausgenommen bleiben Zweit- und Ferienwohnungen sowie Geschäftshäuser.

Kürzere Hürde, anderes Verfahren
Auch die Fristen will der Regierungsrat deutlich verändern. Künftig soll es genügen, wenn die Immobilie innert vier Jahren während mindestens sechs Monaten als Hauptwohnsitz genutzt wird. Heute verlangt das bernische Recht in der Regel eine ununterbrochene Nutzung von zwei Jahren sowie einen Einzug innert eines oder bei Neubauten innert zwei Jahren. Gleichzeitig soll die Steuer neu direkt bei der Anmeldung im Grundbuch fällig werden. Wer die neuen Voraussetzungen später erfüllt, könnte innert vier Jahren ein Gesuch um Rückerstattung stellen. Das bisherige Modell mit einem Zahlungsaufschub würde entfallen.

Politischer Auftrag ist bereits erteilt
Der Vorschlag geht auf überwiesene Vorstösse aus dem Grossen Rat zurück. Bereits 2023 verlangte ein parlamentarischer Auftrag, dass die Steuerbefreiung nicht mehr daran scheitert, wenn ein Teil des Grundeigentums nicht ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt wird. Für Käuferinnen und Käufer von Einfamilienhäusern mit Einliegerteil, Wohnungen mit Homeoffice oder gemischt genutztem Stockwerkeigentum würde der Spielraum damit grösser. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. Januar 2027. Ein Inkrafttreten ist damit noch nicht beschlossen.