Der Konflikt verläuft entlang der Frage, wie weit die Stadt in den Wohnungsmarkt eingreifen soll. Die Volksinitiative verlangt, dass innert zwei Jahren nach einer Annahme die rechtlichen Grundlagen so angepasst werden, dass mindestens ein Drittel der jährlich neu erstellten Wohnfläche im Gemeindegebiet dauerhaft nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet wird. Der Stadtrat hält dieses Modell für zu ambitioniert und verweist auf enge rechtliche Spielräume bei privaten Parzellen.
Die Ausgangslage ist angespannt. Für Chur weist das Bundesamt für Statistik für 2026 eine Leerwohnungsziffer von 0,4 Prozent aus. In seiner Botschaft anerkennt der Stadtrat den Handlungsbedarf ausdrücklich, will die Bautätigkeit aber nicht mit zusätzlichen Auflagen für private Investoren bremsen.
Zwei Wege, ein Ziel
Die Volksinitiative schreibt den Schutz, den Erhalt und die Erhöhung des Anteils preisgünstiger Wohnungen in die Stadtverfassung. Zudem soll die Zahl der dauerhaft in Kostenmiete vermieteten Wohnungen stetig steigen. Der Gegenvorschlag verfolgt denselben Grundsatz, verlagert den Hebel aber auf Flächen und Instrumente, die die Stadt direkt steuern kann. Laut Botschaft sind Baurechtsvergaben auf städtischen Parzellen zusammen mit dem eigenen Portfolio der zentrale Ansatzpunkt.
Der Stadtrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht gemäss Botschaft eine tiefere Quote als die Initiative vor und verzichtet ausdrücklich auf Einschränkungen für private Investoren. Damit wird die Abstimmung für Projektentwickler, Genossenschaften und Eigentümer zur Richtungswahl zwischen einem breiteren regulatorischen Eingriff und einer stärker bodenpolitischen Lösung.
Was für Projekte entscheidend wird
Für die Immobilienpraxis ist vor allem die Umsetzung relevant. Wenn sich Chur stärker auf eigene Grundstücke und Baurechte stützt, rücken Partnerschaften mit gemeinnützigen Bauträgern ins Zentrum. Bereits früher hat die Stadt nach eigenen Angaben Land im Baurecht an 25 gemeinnützige Wohnbauträger abgegeben, auf dem 428 Wohnungen erstellt wurden. Das zeigt, dass der kommunale Bodenbestand in Chur nicht nur wohnpolitisch, sondern auch als Entwicklungsinstrument Gewicht hat.
Zusätzliche Schärfe erhält die Vorlage durch den Zeitplan. Die Abstimmung ist auf den 29. November 2026 angesetzt. Fällt der Entscheid zugunsten der Initiative aus, müsste die Stadt innert zwei Jahren die gesetzlichen Anpassungen vornehmen. Fällt er zugunsten des Gegenvorschlags aus, wird die konkrete Ausgestaltung der Förderlogik auf städtischem Boden zum nächsten Test für Churs Wohnbaupolitik.
