Der Vorschlag aus Bern liegt seit dem 25. September 2026 auf dem Tisch und greift zwei Grundpfeiler des heutigen Mietrechts an. Künftig soll bei der Beurteilung missbräuchlicher Mieten eine statistische Vergleichsmiete eine zentrale Rolle spielen, zudem sollen Mieten an die Inflation statt an den Referenzzinssatz angepasst werden. Das Wirtschaftsdepartement soll dazu im ersten Halbjahr 2027 eine Vernehmlassung eröffnen, damit der Bundesrat die Botschaft bis Ende 2027 ans Parlament verabschieden kann.
Damit verschiebt sich der Fokus weg von der bisherigen kostenorientierten Logik. Nach Darstellung des Bundesrates sollen Mieter und Vermieter schneller und einfacher prüfen können, ob ein Mietzins missbräuchlich ist. Eine automatische und regelmässige behördliche Mietzinskontrolle, wie sie die Initiative verlangt, will die Landesregierung ausdrücklich nicht einführen. Sie begründet die Ablehnung der Initiative unter anderem mit hohem Vollzugsaufwand und mit Risiken für Investitionen in den Wohnungsbau.
Marktnähe statt Kontrollmodell
Der indirekte Gegenvorschlag ist deshalb brisant, weil er nicht bloss einzelne Parameter justiert. Die statistische Vergleichsmiete würde bei Wohnungswechseln stärker auf das ortsübliche Mietniveau abstellen. Gleichzeitig löst die geplante Inflationsanbindung die heutige starke Kopplung an den hypothekarischen Referenzzinssatz zumindest teilweise ab. Für Eigentümer, Entwickler und institutionelle Anleger wäre das ein Signal in Richtung höherer Berechenbarkeit. Für Mietende wächst dagegen die Sorge, dass sich bestehende Mietniveaus leichter nach oben fortschreiben.
Scharfer Widerstand von links
Der Mieterinnen- und Mieterverband und Vertreter der SP lesen den Vorschlag denn auch als Einstieg in eine Marktmiete. Der Verband spricht von einer Verschärfung der Mietpreiskrise und mobilisiert mit einem Appell gegen die Pläne des Bundesrates. Politisch aufgeladen ist die Vorlage auch deshalb, weil die Mietpreis-Initiative erst am 13. August 2026 formell zustande gekommen ist. Die Bundeskanzlei bestätigte damals 108’437 gültige Unterschriften.
Entscheid fällt erst später
Ob der Gegenvorschlag tatsächlich ein grundlegender Systemwechsel wird, ist noch offen. Die grobe Stossrichtung ist beschlossen, die gesetzliche Ausgestaltung aber noch nicht. Genau dort liegt für die Immobilienbranche der entscheidende Punkt. Erst mit den Detailregeln wird sichtbar, wie stark Vergleichsmieten gewichtet werden, wie die Inflationsanbindung konkret funktioniert und ob der versprochene Schutz vor missbräuchlichen Mieten am Ende robuster oder durchlässiger ausfällt.
