Der falsche Hebel gegen Wohnungsnot
Der Bundesrat will den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland stärker einschränken. Das Ziel klingt eingängig. Weniger ausländische Nachfrage soll den Druck auf dem Wohnungsmarkt senken. Doch die geplante Lex-Koller-Revision droht am Kernproblem vorbeizuzielen. Sie schafft keine einzige neue Wohnung, kann Investitionen erschweren und trifft ausgerechnet jene Marktakteure, die Wohnraum und Infrastruktur finanzieren.
Die Regulierungsfolgeabschätzung des Bundes kommt gemäss dem erläuternden Bericht zum Schluss, dass die Wirkung auf Preise und Wohnungsangebot vernachlässigbar wäre. Die Zahl der betroffenen Transaktionen ist klein. Gleichzeitig könnten Restriktionen Investitionen in Wohnprojekte und damit das Angebot zusätzlich bremsen.
Die Schweiz braucht in regionen Wachstumsschneller verfügbare Wohnungen. Doch mehr Bewilligungspflichten, Unsicherheit und Kapitalhürden lösen keine Planungsblockaden, keine Einsprachen und keinen Fachkräftemangel. Sie erhöhen vor allem die Komplexität.
Börse unter Prüfzwang
Besonders weit reicht der geplante Eingriff bei kotierten Immobiliengesellschaften, Fonds und Immobilien-SICAV. Börsenteilnehmende sollen vor bestimmten Transaktionen prüfen, ob Käuferinnen und Käufer nach der Lex Koller bewilligungspflichtig sind. Betroffen wären auch Gesellschaften, deren Aktiven nach Verkehrswert zu mehr als einem Drittel aus Schweizer Grundstücken bestehen.
Die Zürcher Handelskammer warnt vor unverhältnismässigem Aufwand und möglichen Dekotierungen. Für Zürich als Finanzplatz wäre das besonders relevant. Banken, Wertpapierhäuser, Fondsanbieter und Immobiliengesellschaften müssten neue Prüfprozesse etablieren, ohne dass dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Auch der Flughafen im Fokus
Als Beispiel nennt die ZHK die Flughafen Zürich AG. Weil Schweizer Grundstücke einen hohen Anteil ihrer Aktiven ausmachen, könnten auch Transaktionen mit ihren Aktien von der vorgesehenen Prüfpflicht erfasst werden. Dies würde nicht nur Bürokratie schaffen, sondern könnte die Kapitalbeschaffung für Infrastruktur und Flugbetrieb erschweren.
Genau hier zeigt sich die Reichweite des Entwurfs. Die Lex Koller wäre nicht mehr allein ein Instrument zur Begrenzung ausländischen Grundstückerwerbs. Sie würde tief in Kapitalmarktprozesse und die Finanzierung grosser Infrastruktur eingreifen.
Die politische Debatte geht weiter
Parallel fordert die Motion Aeschi, die Lockerungen der vergangenen vier Jahrzehnte weitgehend rückgängig zu machen und die Regeln auf den Stand von 1985 zurückzuführen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats empfahl den Kern der Motion mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung zur Annahme. Der Bundesrat lehnt den Vorstoss mit Verweis auf inzwischen eingegangene internationale Verpflichtungen ab.
Die Debatte berührt eine berechtigte Frage nach Boden, Eigentum und bezahlbarem Wohnen. Doch eine wirksame Antwort liegt beim Angebot. Schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen und mehr Wohnungsbau schaffen Entlastung. Eine Börsenprüfung bei Fondsanteilen tut es nicht.