Zug lockert Baugesetz und zielt auf günstige Wohnungen

Zug geht wegen der extremen Wohnungsnot an die Regeln. Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung und koppelt mehr Dichte, schnellere Verfahren und neue Spezialzonen an preisgünstigen Wohnraum.

Bild: LohriPR / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Zug, September 2026

Die externe Vernehmlassung zur Teilrevision des Zuger Planungs- und Baugesetzes startet am 17. September 2026. Der Regierungsrat will damit im bestehenden Siedlungsraum schneller zusätzlichen Wohnraum ermöglichen und den Anteil preisgünstiger Wohnungen erhöhen.

Im Kern setzt die Vorlage auf einen Tausch. Wer in Wohn- und Mischzonen mehr bauen will, soll dafür günstige Wohnungen schaffen. Vorgesehen sind ein zusätzliches Vollgeschoss und bis zu 10 Prozent mehr anrechenbare Geschossfläche. Ausgenommen bleiben die Wohnzonen 1 und 2 sowie die Kernzonen.

Mehr Dichte gegen klare Auflagen
Auch bei einfachen Bebauungsplänen soll das Nutzungsmass um weitere 10 Prozent steigen können, wenn preisgünstiger Wohnungsbau entsteht. Diese zusätzliche Fläche muss überwiegend für günstige Wohnungen verwendet werden. Der preisgünstige Wohnraum muss dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz unterstehen oder gleichwertigen kommunalen Regeln entsprechen.

Weisse Zone als schärfstes Instrument
Am weitesten geht die geplante Weisse Zone. Diese befristete Spezialzone überlagert eine bestehende Bauzone und soll eine möglichst grosse Zahl neuer Wohnungen ermöglichen. Mindestens 40 Prozent davon müssen preisgünstig sein. Dafür sind ausdrücklich auch grössere Baukörper zulässig. Voraussetzung sind eine Grundlage im kantonalen Richtplan, ein Eintrag in der kommunalen Bau- und Zonenordnung und eine Planungsvereinbarung zwischen den Grundeigentümerschaften. In dieser Vereinbarung soll auch geregelt werden, wie die ansässige Bevölkerung bevorzugt werden kann.

Verfahren sollen Zeit verlieren statt Projekte
Der Kanton greift auch die Bewilligungsabläufe an. Einfache Baugesuche sollen ohne Aussteckung und ohne öffentliche Publikation behandelt werden können, wenn keine wesentlichen öffentlichen oder privaten Interessen betroffen sind oder wenn die angrenzenden Grundeigentümerschaften zustimmen. Zudem will Zug die Fristen straffen. Vernehmlassungen in Beschwerdeverfahren sollen grundsätzlich noch 20 statt meist 30 Tage dauern, und die kantonalen Rechtsmittelinstanzen sollen innert sechs Monaten über Beschwerden gegen Baugesuche, Einsprachen und Sondernutzungspläne entscheiden. Hinzu kommt eine gesetzliche Grundlage für digitale Verfahren, wobei Eingaben auf Papier weiterhin möglich bleiben.

Der Druck ist erheblich. Der Regierungsrat verweist im Rahmen der Wohnpolitischen Strategie 2030 auf die anhaltende Angebotsknappheit, lange Planungsprozesse, Einsprachen, knappen Boden und wachsende regulatorische Vorgaben. Bereits im Mai 2026 hatte der Kanton festgehalten, dass die Wirkung der gesetzlichen Anpassungen wegen des politischen und planerischen Vorlaufs erst mittel- bis langfristig auf dem Wohnungsmarkt ankommen dürfte.

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