Zürich zieht Ferienwohnungen scharf an
Zürich verschärft den Kampf um Wohnraum per 1. September 2026. Wer Wohnungen regelmässig für kurze Zeit als Airbnb-Unterkunft oder Business Apartment vermietet, muss die Nutzung melden. Für Umwandlungen ist teils sogar ohne bauliche Eingriffe ein Baugesuch nötig.
Die neue Regel greift, nachdem das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung abgewiesen hat. Damit fallen regelmässig gewerblich und auf weniger als ein Jahr vermietete Wohnungen künftig aus dem vorgeschriebenen Mindestwohnanteil heraus. Genau dort setzt die Stadt an, weil solche Nutzungen dem klassischen Wohnungsmarkt Fläche entziehen.
Ab dem 1. September 2026 müssen Bauherrschaften bei Baugesuchen die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Wer eine Wohnung in ein Business Apartment umwandelt, braucht dafür ein Baugesuch, auch wenn am Objekt baulich nichts verändert wird. Gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten bleiben ausgenommen.
Fünf neue Stellen für den Vollzug
Die Stadt rechnet vor allem zum Start mit vielen Anzeigen ausserhalb laufender Baubewilligungsverfahren. Das Amt für Baubewilligungen soll den Vollzug deshalb mit zusätzlichen Ressourcen stemmen. Bewilligt ist ein dringlicher Nachtragskredit für fünf Vollzeitstellen während drei Jahren. Die zusätzlichen personellen Kapazitäten sollen im vierten Quartal 2026 verfügbar sein.
Politischer Druck bleibt hoch
Parallel läuft die politische Debatte weiter. Der Stadtrat erklärte im März 2026 die Volksinitiative zum Schutz von Wohnraum vor Airbnb und Business Apartments für gültig und kündigte einen Gegenvorschlag an. Dieser soll dem Gemeinderat bis spätestens 4. Januar 2027 vorgelegt werden. Für Eigentümer, Betreiber und Verwalter heisst das, dass Zürich den Vollzug bereits jetzt verschärft und die Regulierung gleichzeitig politisch weiter ausbaut.