Zürich testet KI im Baubewilligungsverfahren

Baugesuche prüfen, Vollständigkeit checken, Behörden entlasten. Was lange nach Zukunftsmusik klang, wird im Kanton Zürich konkret. Auf Basis eines Postulats von Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel hat der Regierungsrat zwei Studien in Auftrag gegeben und kommt zum Schluss, KI kann helfen, ist aber kein Allheilmittel. Ab 1. April 2027 sind alle Baugesuche digital einzureichen. Der Startschuss für die nächste Stufe fällt jetzt.

April 2026

Der Kanton Zürich verpflichtet ab April 2027 sämtliche Gemeinden zur Nutzung der Plattform eBaugesucheZH. Damit ist die Basis für die Digitalisierung gelegt, aber eben erst die Basis. Die inhaltliche Bearbeitung der Gesuche läuft weiterhin in unterschiedlichen Systemen ab, je nach Gemeinde oder Kanton. Diese historisch gewachsene Systemlandschaft führt zu Medienbrüchen, manuellen Abstimmungsrunden und Dateninkonsistenzen.

Was die FHNW-Studie zeigt
Die Baudirektion beauftragte das Institut Digitales Bauen der FHNW mit einer Potenzialstudie entlang der gesamten Prozesskette. 15 Handlungsfelder wurden identifiziert, von der digitalen Erstinformation bis zur Bauabnahme. Das grösste kurzfristige Potenzial liegt ganz am Anfang.  Chatbots für die Erstberatung, strukturierte Eingabebegleitung und automatisierte Vorabprüfungen könnten die Qualität der eingereichten Gesuche sofort steigern und Rückfragen deutlich reduzieren. Viele Verbesserungen lassen sich bereits mit regelbasierten Systemen erzielen, ohne generative KI.

Prototyp mit der Stadt Kloten
Die Innovation-Sandbox für KI des Amts für Wirtschaft testete gemeinsam mit Praxis- und Technologiepartnern, darunter die Stadt Kloten, einen KI-basierten Vorabcheck für das Meldeverfahren. Für einfache Vorhaben wie Solaranlagen oder Wärmepumpen klärt ein regelbasiertes System automatisch Zulässigkeit und Verfahrenswahl, eine KI überprüft anschliessend Vollständigkeit und Qualität der Eingaben. 3336 Tests wurden ausgewertet. Das Resultat stimmt zuversichtlich, auch wenn die zuverlässige Interpretation komplexer Plandarstellungen noch eine offene Herausforderung bleibt.

Mensch bleibt verantwortlich
Beide Studien sind sich einig, dass eine vollständige Automatisierung derzeit nicht realistisch ist. Wo Entscheidungslogiken klar definiert sind, sind regelbasierte Systeme der generativen KI vorzuziehen. Die behördliche Entscheidungshoheit bleibt beim Menschen. Rechtliche Fragen rund um Datenschutz, Haftung, Transparenz und die urheberrechtlich geschützten Baupläne als KI-Trainingsmaterial müssen vor jeder Umsetzung vertieft geprüft werden.

Die Ergebnisse fliessen nun in die Weiterentwicklung von eBaugesucheZH ein. Einzelne Anwendungen sollen in Pilotgemeinden getestet werden. Zürich zeigt damit, wie ein sorgfältiger, schrittweiser Einsatz von KI in einer komplexen Verwaltungsdomäne funktionieren kann.

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