Wer blockiert, zahlt
Eine Einsprache wegen der Farbe des Nachbarhauses. Ein Rekurs, der ein Wohnbauprojekt fünf Jahre auf Eis legt. Was in der Schweiz rechtlich möglich ist, soll künftig deutlich schwieriger werden. Der Bundesrat hat am 22. April 2026 einen Postulatsbericht verabschiedet, der den Wohnungsbau aus der Einsprache-Falle befreien soll. Das Ziel ist schneller bauen, dichter bauen und das als nationales Interesse im Gesetz verankern.
Die Mehrheit der Baubewilligungsverfahren in der Schweiz läuft innerhalb angemessener Fristen ab. Doch es gibt Ausreisser und die wirken sich gravierend aus. Einsprachen und Rekurse können Projekte jahrelang blockieren oder ganz verhindern. Heute kann sogar Einsprache erheben, wer von einem Projekt gar nicht direkt betroffen ist, etwa weil die geplante Fassadenfarbe des Nachbarn missfällt. Das ist einer der strukturellen Schwachpunkte, den der Bundesrat nun adressiert.
Wohnungsbau wird zum Staatsziel
Der stärkste Hebel des Reformpakets liegt im Raumplanungsgesetz. Wohnungsbau im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen soll dort als nationales Interesse verankert werden. Das klingt technisch, hat aber konkrete Wirkung. Bei der Interessenabwägung erhielte der Wohnungsbau mehr Gewicht gegenüber dem Ortsbildschutz oder dem Denkmalschutz. Projekte, die heute an lokalen Schutzinteressen scheitern, hätten damit bessere Realisierungschancen.
Einsprachen mit Konsequenzen
Wer missbräuchlich Einsprache erhebt, also mit dem einzigen Ziel, ein Projekt zu verzögern, soll künftig die Verfahrenskosten tragen. Der Bundesrat prüft, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, solche Kosten den Einsprechenden aufzuerlegen. Gleichzeitig soll die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen vor Bundesgericht eingeschränkt werden. Pauschale Gebühren für abgewiesene Einsprachen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Der Zugang zum Rechtsschutz soll nicht vom Portemonnaie abhängen.
Die Grenzen des Bundes
Trotz des politischen Willens sind die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes begrenzt. Baubewilligungsverfahren liegen in der Hoheit der Kantone. Verbindliche Fristen für kantonale Verfahren oder die Pflicht zur Einführung digitaler Bewilligungsprozesse kann der Bund nicht verordnen. Er empfiehlt den Kantonen, solche Massnahmen eigenverantwortlich einzuführen, da sie langfristig nachweislich beschleunigend wirken. Der Branchenverband Bauenschweiz unterstützt diese Stossrichtung und fordert schlankere Prozesse bei gleichzeitig hoher Planungsqualität.
Vernehmlassung
Der Reformbericht erfüllt fünf Postulate aus National- und Ständerat und ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Das UVEK erhält nun den Auftrag, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis konkrete Gesetzesänderungen in Kraft treten, dürften noch Jahre vergehen.