Steinenvorstadt droht am Denkmalschutz zu scheitern

In der Basler Steinenvorstadt ist der Abriss einer ganzen Häuserzeile plötzlich keine reine Entwicklungsfrage mehr. Vier Altbauten wurden ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen, nun landet der Konflikt zwischen Erhalt und Verdichtung vor dem Verwaltungsgericht.

August 2026

Der Regierungsrat hat im Juli 2026 die Liegenschaften Steinenvorstadt 16 bis 22 samt den rückwärtigen Adressen im Steinenbachgässlein ins kantonale Denkmalverzeichnis aufgenommen. Genau dagegen läuft nun der Rekurs, über den das Basler Verwaltungsgericht entscheiden muss. Für die Eigentümerschaft steht damit nicht nur ein Abbruchgesuch auf dem Spiel, sondern die Frage, ob an einer der markantesten Ausgehmeilen Basels überhaupt noch mit einem Ersatzneubau geplant werden kann.

Brisant ist der Fall, weil die Häuser zu den letzten älteren Bauten dieses Strassenabschnitts zählen. Der Kanton stuft sie wegen ihres städtebaulichen, baugeschichtlichen und kulturellen Zeugniswerts als hochrangige Baudenkmäler ein und gewichtet das öffentliche Interesse am Erhalt höher als die privaten wirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig hält der Beschluss fest, dass die bisherige Nutzung als Wohn- und Geschäftshäuser durch den Schutz nicht blockiert wird und auch umfassende Sanierungen möglich bleiben.

Verdichtung prallt auf Bestand
Die Eigentümerin Imba Liegenschaften AG aus Birsfelden will die Häuserzeile abreissen und durch einen Neubau mit Wohnungen ersetzen. Gemäss den publizierten Projektangaben soll der Ersatzbau rund 70 Prozent mehr Mietwohnraum schaffen. Gerade dieser Punkt macht den Fall für die Stadtentwicklung heikel. In einer Lage mit hoher Nachfrage kollidiert zusätzlicher Wohnraum direkt mit dem Schutz eines selten gewordenen Bestandsensembles.

Entscheid mit Wirkung über die Parzelle hinaus
Der Konflikt reicht über vier Adressen hinaus. Wenn das Verwaltungsgericht den Eintrag stützt, stärkt das den Erhalt prägender Restbestände selbst dort, wo Eigentümer mit zusätzlichem Wohnraum argumentieren. Kippt der Schutz, gewinnt in einer zentralen Basler Lage die Ersatzneubau-Logik an Gewicht. Offen ist damit nicht nur das Schicksal der Häuser an der Steinenvorstadt, sondern auch, wie hart Denkmalschutz und Innenentwicklung künftig gegeneinander abgewogen werden.

Quellen
Kanton Basel-Stadt, Kurzmitteilungen aus der Regierungsratssitzung vom Juli 2026
Digitaler Lesesaal des Staatsarchivs Basel-Stadt zu den Baubegehren Steinenvorstadt 16 bis 22
Geoportal Basel-Stadt zum Denkmalverzeichnis und Verfahren

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