St. Gallen trimmt seine Bauverfahren

Wer im Kanton St. Gallen baut, braucht starke Nerven. Die Regierung will die Verfahren nun straffen, vor allem mit digitalen Abläufen und besserer Koordination. Am heiklen Punkt, den Einsprache- und Rekursrechten, kann sie jedoch kaum drehen.

Mai 2026

Der Kanton arbeitet an einer Sammelvorlage für elektronische Verwaltungsverfahren, mit Fokus auf das digitale Plan- und Baubewilligungsverfahren. Gesuche, Verfügungen, Entscheide und Akteneinsicht sollen vermehrt elektronisch abgewickelt werden, für Behörden und professionell Beteiligte sogar obligatorisch.

Politischer Druck aus dem Kantonsrat
Die Mitte-EVP-Fraktion kritisiert, dass Einsprachen und Rekurse Bauprojekte «viel zu lange» blockieren und verlangte vom Regierungsrat konkrete Beschleunigungsmassnahmen. Die vorberatende Kommission fordert ergänzend klarere Fristen und eine stärkere Rolle der kantonalen Koordinationsstelle im Baubewilligungsverfahren.

Digitalisierung als Hebel, nicht als Wunderwaffe
St. Gallen versucht seit einigen Jahren, die Baubewilligung zu digitalisieren, musste den IT-Lieferanten wechseln und den Rollout verschieben. Trotzdem gilt die E-Baubewilligung als zentrales Instrument, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Grenzen beim Umgang mit Einsprachen
In der politischen Debatte stehen auch mutmasslich missbräuchliche Einsprachen im Fokus. Die Regierung erkennt das Problem, lehnt aber etwa ein Namensregister von Einsprecherinnen und Einsprechern aus Datenschutz- und rechtsstaatlichen Gründen ab.

Was das für Bauherrschaften bedeutet
Die Verfahren bleiben rechtsschutzstark, sollen aber technisch und organisatorisch effizienter werden. Wer baut, muss weiterhin mit Einsprachen rechnen, gewinnt mittelfristig aber an Planbarkeit durch digitalere Prozesse und klarere Abläufe.

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