St. Gallen öffnet den Planstreit der ganzen Stadt

St. Gallen legt seine Ortsplanungsrevision vom 17. August bis 16. Oktober 2026 öffentlich auf und öffnet die digitale Mitwirkung. Für Eigentümer, Entwickler und Quartiere geht es um weit mehr als Kommentare im Netz. Verhandelt werden Dichte, Bauhöhen, Schutzregeln und die Spielräume der Stadtentwicklung bis weit in die 2030er-Jahre.

August 2026

Die Mitwirkung betrifft die zentralen Instrumente der künftigen Stadtentwicklung zugleich. Zur öffentlichen Stellungnahme stehen der Entwurf des Zonenplans, das Baureglement, die Schutzverordnungen, der Gemeindestrassenplan und der Planungsbericht. Die Stadt bündelt damit jene Regeln, die künftig über Nutzung, Dichte, Baukultur, Freiräume und Schutzinteressen in St. Gallen entscheiden.

Der Zeitplan ist für die Immobilienpraxis entscheidend. Nach der ersten Mitwirkung bis 16. Oktober 2026 sollen wesentliche inhaltliche Änderungen im Frühling 2027 nochmals öffentlich diskutiert werden. Die öffentliche Auflage aller Instrumente ist für Ende 2027 vorgesehen, der Beschluss durch das Stadtparlament spätestens Ende 2029. Gegen den Erlass ist das fakultative Referendum möglich.

Mehr Spielraum nur mit mehr Qualität
Im Zentrum der Revision steht die Innenentwicklung. Zusätzlicher Wohn- und Arbeitsraum soll dort entstehen, wo bestehende Infrastrukturen bereits tragen. Gleichzeitig will die Stadt Freiräume, Grünflächen und Ortsbild sichern. Neu vorgesehen sind Planungsinstrumente für grössere Entwicklungsgebiete, ein differenziertes Zonen- und Höhenmodell sowie Anreize für hohe Bau- und Freiraumqualität. Höhere Nutzungsmöglichkeiten sollen damit enger an konkrete Anforderungen bei Gestaltung und Aufenthaltsqualität gebunden werden.

Schutz und Nutzung werden getrennt
Für Eigentümer und Projektentwickler besonders relevant ist die geplante Neuordnung der Regelwerke. Zonenplan und Baureglement sollen die zulässigen Nutzungen und Bebauungen regeln, während Schutzbestimmungen für Natur-, Landschafts- und Kulturgüter in eigenständigen Schutzverordnungen zusammengefasst werden. Die Stadt verspricht sich davon mehr Transparenz, einen einfacheren Vollzug und höhere Rechtssicherheit in Verfahren.

Klimaziele greifen bis ins einzelne Bauprojekt
Die Revision verknüpft die bauliche Verdichtung mit Vorgaben zu Klima und Biodiversität. Geplant sind die Sicherung wichtiger Freiräume, Anforderungen an den ökologischen Ausgleich sowie ein gezielter Schutz wertvoller Bäume, Hecken und Landschaftsräume. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen können künftig als Beitrag zum ökologischen Ausgleich stärker berücksichtigt werden. Für laufende und künftige Projekte heisst das, dass zusätzliche Ausnutzung nicht losgelöst von Freiraum- und Umweltqualität verhandelt wird.

Zur Begleitung der Mitwirkung führt die Stadt drei öffentliche Informationsveranstaltungen ohne Anmeldung durch, am 18. August 2026 in Winkeln, am 19. August 2026 im Centrum St. Mangen und am 21. August 2026 in Grossacker. Stellungnahmen laufen über die digitale e-Mitwirkungsplattform. Ausgewertet werden sie anschliessend in einem Mitwirkungsbericht, der veröffentlicht werden soll.

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