Mehr Tempo reicht nicht gegen den Wohnungsmangel

In der Schweiz fehlen jedes Jahr Tausende Wohnungen, obwohl Bern schnellere Verfahren prüft. Der Engpass liegt tiefer. Nicht das Tempo allein bremst den Wohnungsbau, sondern ein immer dichteres Netz aus Vorschriften, das vor allem Kantone und Gemeinden auflösen müssten.

September 2026

Der Bundesrat hat am 2. April 2026 seinen Bericht zur Verfahrensbeschleunigung im Raumplanungs- und Baurecht vorgelegt. Er zeigt vor allem eines. Bern kann nur begrenzt eingreifen, weil Raumplanung und Baurecht in weiten Teilen kantonal organisiert sind. Wer daraus ein schnelles Ende der Wohnungsnot ableitet, greift zu kurz.

Die Wohnbauproduktion ist seit Jahren rückläufig. Laut Bundesamt für Wohnungswesen wurden 2018 noch gut 53’000 Wohnungen neu gebaut. Bis 2023 sank die Zahl auf rund 46’700, 2024 folgte ein Einbruch auf knapp 40’000 Einheiten. Für 2025 wird nur eine leichte Erholung erwartet, die bei anhaltend hoher Nachfrage nicht ausreicht, um die Wohnraumversorgung zu sichern.

Der Bund stösst an Verfassungsgrenzen
Der Bericht aus Bern behandelt zwar Hebel wie eine engere Beschwerdelegitimation oder eine stärkere Gewichtung des Wohnungsbaus. Gleichzeitig macht er klar, dass viele Vorschläge direkt in die kantonale Verfahrenshoheit oder in Grundrechte eingreifen würden. Genau dort liegt die Grenze. Der Bund kann Grundsätze setzen, den Vollzug steuern aber vor allem die Kantone und Gemeinden.

Das erklärt auch, weshalb grosse Projekte selbst dann hängen bleiben, wenn am Ende nur noch über Beschleunigung gesprochen wird. In Zürich kamen die Seebahn-Höfe nach jahrelangen Diskussionen über Denkmalschutz und Gestaltungsplan zusätzlich vors Volk. Die Abstimmungspublikation der Stadt beziffert das Vorhaben auf rund 350 Wohnungen für etwa 1’000 Menschen statt bisher 269 Wohnungen für rund 500 Bewohnende. Das Referendum gegen den Gestaltungsplan war im Juli 2025 zustande gekommen, abgestimmt wurde am 30. November 2025.

Zug testet den riskanteren Hebel
Interessant wird die Debatte dort, wo nicht nur Verfahren, sondern Normen selbst infrage gestellt werden. Im Kanton Zug ist das Modell der «weissen Zonen» politisch auf dem Tisch. Der Regierungsrat unterstützte am 23. September 2025, dass dieses Instrument weiter ausgearbeitet und später allenfalls ins Planungs- und Baugesetz integriert wird. Im Budget 2026 des Kantons ist zudem festgehalten, dass Möglichkeiten neuer Instrumente wie der «Weissen Zone» vertieft und als Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Für die Immobilienpraxis ist das der härtere, aber entscheidendere Hebel. Wenn Abstände, Höhen oder weitere materielle Vorgaben reduziert werden, sinken Planungsaufwand, Abklärungen und Reibungsverluste über Fachstellen hinweg. Genau dieser dichte Normenkörper hat sich in den letzten Jahren weiter ausgedehnt, während die Produktion neuer Wohnungen zurückfiel. Schnellere Formulare und kürzere Fristen helfen dann nur am Rand.

Ob daraus rasch mehr Wohnraum entsteht, bleibt offen. Gerade ein echter Normenabbau wirft neue Haftungs- und Abgrenzungsfragen auf und verlangt kantonale Gesetzesarbeit statt bloss administratives Fine-Tuning. Für Bauherren, Entwickler und Gemeinden ist die Richtung trotzdem klar. Mehr Wohnungen entstehen erst dann wieder in grösserer Zahl, wenn weniger Vorschriften erfüllt werden müssen und nicht bloss dieselben Vorschriften schneller.

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