Marktorientierte Vergütung der BKW für Solarstrom zahlt sich für Rücklieferer aus

Bern, Dezember 2021

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom ganz oder teilweise ins Netz der BKW einspeist, darf sich über eine attraktive Vergütung freuen. Die Rückliefervergütung hat sich seit dem 4. Quartal 2020 mehr als verdoppelt (ohne Herkunftsnachweise). Dieses marktorientierte Vergütungssystem bewährt sich auch deshalb, weil die BKW die Vergütung vierteljährlich anpasst und damit die höheren Marktpreise zeitnah an Rücklieferinnen und Rücklieferer weitergibt.

Immer mehr grundversorgte Kundinnen und Kunden der BKW betreiben eine eigene Stromproduktionsanlage und speisen überschüssige Energie ins Netz der BKW ein. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Energie erhalten sie eine Vergütung, die mindestens dem zeitgleichen Marktwert von Strom entspricht. Sie wird quartalsweise rückwirkend festgelegt.

In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich dieser Marktwert stark nach oben entwickelt. Deshalb erhalten die Rücklieferinnen und Rücklieferer der BKW eine entsprechend höhere Vergütung für den eingespeisten Strom. Zwischen
dem vierten Quartal 2020 und dem dritten Quartal 2021 ist die Vergütung von unter 5 auf über 10 Rappen pro Kilowattstunde gestiegen (ohne Herkunftsnachweise, welche die BKW zusätzlich vergütet, wenn einspeisende
Kundinnen und Kunden es wünschen). Zwar gibt es keine Garantie, dass die Strompreise dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau bleiben. Die aktuellen Markterwartungen deuten aber darauf hin, dass die Rückliefervergütung auf absehbare Zeit hin über den tiefen Preisen der vergangenen Jahre liegen wird.

Zeitnahe Weitergabe von höheren Preisen
Von diesem marktorientierten Vergütungssystem profitieren die Rücklieferinnen und Rücklieferer gleich doppelt: Die BKW erhöht nicht nur die Vergütung, wenn die Marktpeise steigen, sondern gibt diese Entwicklung auch zeitnah weiter,
indem sie ihre Rückliefervergütung vierteljährlich anpasst. Auf diese Weise reflektiert die bezahlte Vergütung den Marktwert des Stroms und setzt so insbesondere Anreize für eine erhöhte Winterproduktion. Aus Sicht der BKW
erweist sich die marktorientierte Vergütung in dieser Hinsicht effizienter als die häufig erhobene Forderung nach einer fixen Rückliefervergütung.

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