Lausanne plant 200 Millionen für Kauf von Immobilien

Lausanne hält an einer massiven Ankaufspolitik fest. In den Budgetunterlagen 2025 taucht für 2027 bis 2031 erneut ein Rahmen von 200 Millionen Franken für das Vorkaufsrecht auf. Das Instrument kann günstige Bestände sichern, doch zusätzlicher Wohnraum entsteht dadurch in der Regel nicht.

Waadt, September 2026

Die Zahl von 200 Millionen Franken ist politisch brisant, aber Stand 9. September 2026 noch nicht beschlossen. Im Bericht zur Lausanner Budgetdebatte 2025 erscheint ein Erwerbskredit für 2027 bis 2031 als Fortsetzung des Rahmens 2021 bis 2026 zum kommunalen Vorkaufsrecht. Damit liegt vorerst ein Planungswert vor, kein formeller Kreditbeschluss.

Gerade diese Unterscheidung ist zentral. Die Stadt nutzt das Instrument seit dessen Inkrafttreten im Kanton Waadt am 1. Januar 2020 konsequent, um bestehende Liegenschaften in den gemeinnützigen Bestand zu überführen. Zwischen Februar 2020 und Ende Februar 2023 übte Lausanne das Vorkaufsrecht elfmal aus. Betroffen waren zwölf Grundstücke mit bestehenden Miet- oder Mischnutzungsbauten für etwas mehr als 93 Millionen Franken. Die Stadt rechnete damals damit, 195 Wohnungen als gemeinnützig anerkennen zu können.

Bestand sichern, Angebot kaum erhöhen
Genau hier verläuft die wohnpolitische Bruchlinie. Das Vorkaufsrecht nach LPPPL soll Gemeinden helfen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und gemeinnützige Wohnungen zu schaffen. Der Kanton hielt 2023 aber selber fest, dass die meisten bisherigen Fälle bestehende Gebäude betrafen und damit keine neuen Wohnungen entstanden. Für den Markt ist das ein harter Unterschied. Der Eigentümer wechselt, das Angebot wächst nicht.

Für Investoren, Eigentümer und Entwickler verschiebt sich damit die Debatte. Lausanne stärkt mit Käufen den gemeinnützigen Bestand, doch die Frage der Angebotsausweitung bleibt davon getrennt. Das Instrument ersetzt weder Verdichtung noch Baubewilligungen. Wer die Knappheit entschärfen will, braucht am Ende mehr Wohnfläche im Markt und nicht nur andere Eigentumsverhältnisse im Grundbuch.

Der Kanton hat das Instrument nachgeschärft
Der Waadtländer Regierungsrat präzisierte die Regeln im November 2023. Gemeinden müssen die nötigen Mittel selbst bereitstellen und Eigentümerinnen der Liegenschaft werden, bevor eine spätere Weitergabe an Dritte möglich ist. Zudem müssen ausgeübte Vorkaufsrechte dem Kanton gemeldet werden. Die Anwendung wurde damit enger gefasst, auch wenn das Grundinstrument bestehen blieb.

Wie Lausanne den gesicherten Bestand weiterordnet, zeigte ein späterer Schritt. Im Juli 2025 kündigte die Stadt an, sieben per Vorkaufsrecht erworbene Immobilien im Baurecht an Genossenschaften und eine stadteigene Gesellschaft weiterzugeben. Der Erlös von über 50 Millionen Franken soll je zur Hälfte wieder in den Erwerbsfonds und in energetische Sanierungen des kommunalen Bestands fliessen. Das stärkt die langfristige Gemeinnützigkeit, beantwortet aber die eigentliche Angebotsfrage nicht. Gerade deshalb dürfte der mögliche neue Rahmen für 2027 bis 2031 die Auseinandersetzung über Ankaufspolitik und Neubau in Lausanne weiter verschärfen.

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