Mängelrechte und Bauhandwerkerpfandrecht wichtige Änderungen
Am 1. Januar 2026 tritt eine Teilrevision des Gewährleistungsrechts im Obligationenrecht (OR) in Kraft, die die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern stärkt. Gleichzeitig wird das Bauhandwerkerpfandrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) präzisiert.
