Isleren rückt in Rudolfstetten einen Schritt vor

In Rudolfstetten-Friedlisberg ist das Mitwirkungsverfahren für den Gestaltungsplan im Areal Isleren abgeschlossen. Vorgesehen sind 17 Mehrfamilienhäuser mit rund 300 Wohnungen für etwa 660 Einwohnerinnen und Einwohner. Die öffentliche Auflage steht als nächster Verfahrensschritt noch aus.

Juli 2026

Die Mitwirkung zur Sondernutzungsplanung «Isleren / Im Birkenhain» wurde im Juni 2026 amtlich publiziert. Damit geht die Entwicklung des grossen Wohnareals in Rudolfstetten-Friedlisberg in die Bereinigung, bevor der Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt werden kann.

Das Vorhaben bleibt in seiner Grössenordnung markant. Geplant sind 17 Mehrfamilienhäuser mit drei bis acht Geschossen und insgesamt rund 300 Wohnungen auf dem Gebiet Isleren. Nach den bisherigen Unterlagen ist das Quartier auf rund 660 Bewohnerinnen und Bewohner ausgelegt. Ergänzt werden soll die Wohnnutzung durch Gewerbeflächen, eine Kita und gemeinschaftliche Freiräume.

Landverkauf als politische Grundlage
Der politische Schlüsselentscheid fiel bereits 2024. Damals ermächtigte die Stimmbevölkerung den Gemeinderat zum Abschluss der Landgeschäfte für das Areal. Laut den kommunalen Abstimmungsunterlagen konnte damit der Planungsprozess weitergeführt werden, während spätere Stellungnahmen der Bevölkerung in den folgenden Planungs- und Bewilligungsverfahren vorbehalten blieben.

Für die Immobilienentwicklung ist dieser Verfahrensstand relevant, weil der Gestaltungsplan im Gebiet Isleren in der revidierten Bau- und Nutzungsordnung ausdrücklich an erhöhte Qualitätsanforderungen geknüpft ist. Vorgängig wurde dafür ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren verlangt. Zudem ist die unterirdische Parkierung Teil der planerischen Vorgaben für solche Entwicklungsgebiete.

Erste Etappe mit Zieljahr 2028
Auch der übergeordnete Planungskontext nennt inzwischen einen Zeithorizont. In der Umsetzungstabelle zum Agglomerationsprogramm Aargau-Ost wird Rudolfstetten-Friedlisberg Isleren mit einer Fertigstellung der ersten Etappe im Jahr 2028 geführt. Gleichzeitig hält die Tabelle fest, dass der Gestaltungsplan noch in Erarbeitung ist. Bis zum Baustart und zur Bezugsreife bleiben damit weitere Verfahrensschritte offen, insbesondere die öffentliche Auflage und die anschliessenden Bewilligungen.

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