Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

Grenchen SO, März 2021

Der Hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt unverändert bei 1,25 Prozent. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Laut Bundesamt für Wohnungswesen ist der Satz seit einem Jahr unverändert.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den Hypothekarischen Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen unverändert bei 1,25 Prozent belassen. In einer Medienmitteilung des BWO wird darauf verwiesen, dass dieser für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz gültige Satz inzwischen seit 3. März 2020 nicht geändert worden ist.

Der Referenzzinssatz wird auf Basis des vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatzes der inländischen Hypothekarforderungen festgestellt. Dieser ist am Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt worden. Der Satz ist laut BWO gegenüber dem Vorquartal von 1,30 Prozent auf 1,28 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz bleibt weiter bei 1,25 Prozent und bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz unter 1,13 Prozent sinkt oder über 1,37 Prozent steigt, erläutert das BWO. Angegeben wird der Satz immer auf Viertelprozente genau.

Da der Satz unverändert bleibt, ergibt sich laut BWO auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls ein Mietzins im einzelnen Vertragsverhältnis nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiere, bestehe ein Senkungsanspruch. Auch Kostenänderungen etwa bei Unterhaltskosten könnten zu einem Anpassungsanspruch führen.

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